Die Wirtschaftszweigklassifikation dient der Zuordnung der Unternehmen zu einer wirtschaftlichen Tätigkeit. Grundsätzlich wird ein Unternehmen einem einzigen Wirtschaftszweig zugeordnet. Maßgebend für die Zuordnung ist dabei die Haupttätigkeit des Unternehmens. Mit dem Berichtsjahr 2009 erfolgte in den Steuerstatistiken der Umstieg von der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 (WZ 2003) auf die Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Für Steuerstatistiken wird eine modifizierte Fassung der WZ-Klassifikation genutzt (GKZ = Gewerbekennzahlen für Steuerstatistiken).