Umsatzsteuer Umsatzsteuer-Vorauszahlung

Umsatzsteuer, die der Unternehmer nach Abzug der Vorsteuer­beträge an das Finanzamt abzuführen hat (bei negativem Vorzeichen: Rückerstattung des Finanzamtes an den Unternehmer), als Vorauszahlung auf die festzusetzende Umsatzsteuer, die sich aus der später folgenden jährlichen Umsatzsteuer­erklärung ergibt. Im Rahmen der Umsatzsteuer­statistik (Voranmeldungen) wird der Sollbetrag an zu zahlender Umsatzsteuer als "Umsatzsteuer-Vorauszahlung" bezeichnet.