Umsatzsteuer, die der Unternehmer nach Abzug der Vorsteuerbeträge an das Finanzamt abzuführen hat (bei negativem Vorzeichen: Rückerstattung des Finanzamtes an den Unternehmer), als Vorauszahlung auf die festzusetzende Umsatzsteuer, die sich aus der später folgenden jährlichen Umsatzsteuererklärung ergibt. Im Rahmen der Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) wird der Sollbetrag an zu zahlender Umsatzsteuer als "Umsatzsteuer-Vorauszahlung" bezeichnet.