Umsatzsteuer Innergemeinschaftliche Erwerbe

Ein innergemeinschaft­licher Erwerb liegt vor, wenn die Lieferung aus dem Gemeinschafts­gebiet erfolgt. Die Lieferung muss von einem Unternehmer durch sein Unternehmen gegen Entgelt erfolgen. Die erworbene Lieferung unterliegt dann der Umsatz­steuer. Der innergemeinschaft­liche Erwerb ist in §1a Umsatzsteuer­gesetz geregelt.