Umsatzsteuer Abziehbare Vorsteuerbeträge

Bei der Steuerberechnung kann der Unternehmer die ihm im Geschäft­sverkehr von anderen Unternehmen gesondert in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer­betrag von seiner Steuerschuld absetzen (siehe hierzu auch §15 Umsatzsteuer­gesetz). Zu den abziehbaren Vorsteuern gehört auch die auf Importe für Unternehmens­zwecke entrichtete Einfuhrumsatz­steuer und die Steuer für den innergemeinschaft­lichen Erwerb.