Steuern, deren Aufkommen gemäß Artikel 106 Abs. 3 GG dem Bund und den Ländern gemeinsam zusteht. Sie umfassen Lohnsteuer, veranlagte Einkommensteuer, nicht veranlagte Steuern vom Ertrag, Abgeltungsteuer und Körperschaftsteuer (sie bilden zusammen die Steuern vom Einkommen) sowie Umsatzsteuer und Einfuhrumsatzsteuer.