Steuereinnahmen Gemeinschaftsteuern

Steuern, deren Aufkommen gemäß Artikel 106 Abs. 3 GG dem Bund und den Ländern gemeinsam zusteht. Sie umfassen Lohnsteuer, veranlagte Einkommen­steuer, nicht veranlagte Steuern vom Ertrag, Abgeltungsteuer und Körperschaft­steuer (sie bilden zusammen die Steuern vom Einkommen) sowie Umsatzsteuer und Einfuhr­umsatzsteuer.