Steuereinnahmen Bundessteuern

Steuern, deren Aufkommen gemäß Artikel 106 Abs. 1 GG dem Bund zusteht. Die Bundessteuern umfassen z. B. die Verbrauchsteuern ohne Biersteuer (u. a. Energie-, Strom-, Tabak-, Kaffee-, Schaumweinsteuer), die Kraftfahrzeug­steuer (seit 1.7.2009, davor Landessteuer) und die Versicherung­steuer.