Noch bis 2. September 2024 können zur Veranlagung verpflichtete Steuerpflichtige eine Steuererklärung für 2023 abgeben.
2020 gab es in Deutschland rund 25,8 Millionen unbeschränkt Steuerpflichtige, die ausschließlich Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit und eventuell Kapitaleinkünfte erzielten.
14,9 Millionen dieser Steuerpflichtigen ließen sich zur Einkommensteuer veranlagen. Davon erhielten 12,6 Millionen Steuerpflichtige eine Steuererstattung. Diese lag im Durchschnitt bei 1 063 Euro. Besonders häufig waren Rückerstattungen zwischen 100 und 1 000 Euro (57 %). Bei 9 % der Betroffenen fiel die Rückzahlung geringer als 100 Euro aus. Beträge über 5 000 Euro erstatteten die Finanzämter in 2 % der Fälle.
Eine Nachzahlung an das Finanzamt mussten 2,1 Millionen Steuerpflichtige leisten – der durchschnittliche Betrag lag bei 1 053 Euro. Die Nachzahlungen bewegten sich ebenso wie die Erstattungen besonders häufig im Bereich zwischen 100 und 1 000 Euro (55 %). Kleinere Beträge unter 100 Euro mussten 24 % der Steuerpflichtigen zahlen. Hohe Summen über 5 000 Euro betrafen dagegen lediglich 3 % der Steuerpflichtigen.