Lohn- und Einkommensteuer Volle nachgelagerte Besteuerung

Wurden die Beiträge in der Anspar­phase steuerlich gefördert (z.B. Riester­rente), dann unterliegen sie in der Auszahlungs­phase der vollen nach­gelagerten Besteuerung. Eine steuerliche Förderung liegt vor, wenn die Beiträge von der Steuer frei­gestellt wurden, für diese Zulagen gezahlt wurden oder ein Sonder­ausgaben­abzug nach § 10a Einkommen­steuer­gesetz erfolgte. Beispiels­weise werden Leistungen aus einem Alters­vorsorge­vertrag, einem Pensions­fonds, einer Pensions­kasse (inkl. Versorgungs­ausgleichs­kasse) oder aus einer Direkt­versicherung, die auf gefördertem Kapital beruhen, voll besteuert. (§ 22 Nr.5 EStG)