Gemäß § 93 EStG ist von einer (steuer-)schädlichen Verwendung die Rede, wenn die geförderten Zahlungen nicht entsprechend den Voraussetzungen des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes an den Rentenberechtigten ausgezahlt werden. Dazu zählt beispielsweise, dass die Auszahlung in Form einer lebenslangen monatlichen Rente erfolgen und die Person mindestens das 62. Lebensjahr vollendet haben muss.