Steuerpflichtige mit Einkünften aus selbstständiger Arbeit in der Lohn- und Einkommensteuerstatistik sind nicht identisch mit Selbstständigen in anderen Statistiken. Sie werden nach § 18 Einkommensteuergesetz (EStG) abgegrenzt, sodass beispielsweise Handwerker nicht zu den Steuerpflichtigen mit Einkünften aus selbstständiger Arbeit zählen, sondern zu Steuerpflichtigen mit Einkünften aus Gewerbebetrieb.