Lohn- und Einkommensteuer selbstständige Arbeit

Steuer­pflichtige mit Einkünften aus selbst­ständiger Arbeit in der Lohn- und Einkommen­steuer­statistik sind nicht identisch mit Selbst­ständigen in anderen Statistiken. Sie werden nach § 18 Einkommen­steuer­gesetz (EStG) abgegrenzt, sodass beispielsweise Hand­werker nicht zu den Steuer­pflichtigen mit Einkünften aus selbst­ständiger Arbeit zählen, sondern zu Steuer­pflichtigen mit Einkünften aus Gewerbe­betrieb.