Lohn- und Einkommensteuer Lohnsteuer

Bei nicht selbständigen Tätigkeiten wird vom Arbeitgeber Lohnsteuer vom Arbeitslohn an das Finanzamt abgeführt. Sofern der Steuer­pflichtige keine Einkommen­steuererklärung durchführt, stellt diese Steuervoraus­zahlung eine Definitiv­belastung dar. In der Lohn- und Einkommen­steuer­statistik werden die Lohnsteuer der nicht veranlagten Steuer­pflichtigen und die festzusetzende Einkommen­steuer der veranlagten Steuer­pflichtigen zur Summe der festzusetzenden Einkommen­steuer / Lohnsteuer addiert.