Bei nicht selbständigen Tätigkeiten wird vom Arbeitgeber Lohnsteuer vom Arbeitslohn an das Finanzamt abgeführt. Sofern der Steuerpflichtige keine Einkommensteuererklärung durchführt, stellt diese Steuervorauszahlung eine Definitivbelastung dar. In der Lohn- und Einkommensteuerstatistik werden die Lohnsteuer der nicht veranlagten Steuerpflichtigen und die festzusetzende Einkommensteuer der veranlagten Steuerpflichtigen zur Summe der festzusetzenden Einkommensteuer / Lohnsteuer addiert.