In der Statistik des kassenmäßigen Steueraufkommens finden sich ebenfalls Angaben zum Volumen der Lohnsteuer. Es handelt sich dabei um die kassenmäßig erfassten Steuereinnahmen des Bundes, der Länder und der Gemeinden/Gemeindeverbände abzüglich der Summen für Familienkassenkindergeld und Altersvorsorgezulagen. Die zeitliche Abgrenzung erfolgt dabei nach dem Zeitraum, in dem die Steuern den Gebietskörperschaften zufließen, und nicht wie bei der Lohnsteuerstatistik (Anmeldungen) nach dem Zeitraum, für den die Steuer abgeführt wird. So wird beispielsweise die Lohnsteuer für Dezember 2019 erst im Januar 2020 angemeldet und abgeführt. Die Beträge werden in der Lohnsteuerstatistik 2019 erfasst, aber im kassenmäßigen Aufkommen erst 2020. Daher kann es zu Differenzen zwischen den Angaben in den beiden Statistiken kommen.