Lohn- und Einkommensteuer Lohnsteuer nach Abzügen

In der Statistik des kassen­mäßigen Steuer­aufkommens finden sich ebenfalls Angaben zum Volumen der Lohn­steuer. Es handelt sich dabei um die kassen­mäßig erfassten Steuer­einnahmen des Bundes, der Länder und der Gemeinden/Gemeinde­verbände abzüglich der Summen für Familien­kassen­kinder­geld und Alters­vorsorge­zulagen. Die zeitliche Abgrenzung erfolgt dabei nach dem Zeitraum, in dem die Steuern den Gebiets­körperschaften zufließen, und nicht wie bei der Lohn­steuer­statistik (Anmeldungen) nach dem Zeitraum, für den die Steuer abgeführt wird. So wird beispielsweise die Lohn­steuer für Dezember 2019 erst im Januar 2020 angemeldet und abgeführt. Die Beträge werden in der Lohn­steuer­statistik 2019 erfasst, aber im kassen­mäßigen Aufkommen erst 2020. Daher kann es zu Differenzen zwischen den Angaben in den beiden Statistiken kommen.