Lohn- und Einkommensteuer Festzusetzende Einkommensteuer

Das nach Ablauf eines Kalender­jahres im Rahmen der Einkommen­steuer­veranlagung ermittelte Ergebnis wird als festzusetzende Einkommen­steuer bezeichnet. Die Differenz aus fest­zusetzender Einkommen­steuer und Steuer­voraus­zahlungen (Lohn­steuer, Kapital­ertrag­steuer et cetera) stellt die verbleibende Einkommen­steuer dar.

In der Statistik des kassen­mäßigen Steuer­aufkommens finden sich ebenfalls Angaben zum Gesamt­volumen der Lohn- und Einkommen­steuer. Es handelt sich dabei um die kassen­mäßig erfassten Steuer­einnahmen des Bundes, der Länder und der Gemeinden/Gemeinde­verbände. Die zeitliche Abgrenzung erfolgt dabei nach dem Zeit­raum, in dem die Steuern den Gebiets­körperschaften zufließen, und nicht wie bei der Lohn- und Einkommen­steuer­statistik nach dem Zeit­raum, für den die Steuer abgeführt beziehungsweise veranlagt wird. So wird beispielsweise eine Steuer­erklärung für 2019 frühestens im Jahr 2020 abgegeben. Die für 2019 fest­gesetzten Beträge werden in der Lohn- und Einkommen­steuer­statistik 2019 erfasst, aber im kassen­mäßigen Aufkommen teilweise erst 2020 oder später. Daher kann es zu Differenzen zwischen den Angaben in den beiden Statistiken kommen.