Das nach Ablauf eines Kalenderjahres im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung ermittelte Ergebnis wird als festzusetzende Einkommensteuer bezeichnet. Die Differenz aus festzusetzender Einkommensteuer und Steuervorauszahlungen (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer et cetera) stellt die verbleibende Einkommensteuer dar.
In der Statistik des kassenmäßigen Steueraufkommens finden sich ebenfalls Angaben zum Gesamtvolumen der Lohn- und Einkommensteuer. Es handelt sich dabei um die kassenmäßig erfassten Steuereinnahmen des Bundes, der Länder und der Gemeinden/Gemeindeverbände. Die zeitliche Abgrenzung erfolgt dabei nach dem Zeitraum, in dem die Steuern den Gebietskörperschaften zufließen, und nicht wie bei der Lohn- und Einkommensteuerstatistik nach dem Zeitraum, für den die Steuer abgeführt beziehungsweise veranlagt wird. So wird beispielsweise eine Steuererklärung für 2019 frühestens im Jahr 2020 abgegeben. Die für 2019 festgesetzten Beträge werden in der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2019 erfasst, aber im kassenmäßigen Aufkommen teilweise erst 2020 oder später. Daher kann es zu Differenzen zwischen den Angaben in den beiden Statistiken kommen.