Der Ertragsanteil ist der auf ein Jahr hochgerechnete (annualisierte) Zinsertrag, der sich aus einer Anlage während des Rentenbezuges ergibt. Die Höhe dieses steuerpflichtigen Teils einer Rente ist abhängig vom Alter des Rentenbeziehers bei Beginn der Rente sowie der zugrundeliegenden Rentenart. Geregelt ist der Ertragsanteil in § 22 Nr. 1 Satz a Doppelbuchstabe bb Einkommensteuergesetz (EStG). Dieses Verfahren gilt im Grundsatz für Renten, deren Beiträge steuerlich nicht gefördert und somit aus bereits versteuertem Einkommen gebildet wurden.