Lohn- und Einkommensteuer Ertragswertbesteuerung (Ertragsanteil)

Der Ertrags­anteil ist der auf ein Jahr hochgerechnete (annualisierte) Zins­ertrag, der sich aus einer Anlage während des Renten­bezuges ergibt. Die Höhe dieses steuerpflichtigen Teils einer Rente ist abhängig vom Alter des Renten­beziehers bei Beginn der Rente sowie der zugrunde­liegenden Rentenart. Geregelt ist der Ertrags­anteil in § 22 Nr. 1 Satz a Doppel­buchstabe bb Einkommen­steuer­gesetz (EStG). Dieses Verfahren gilt im Grundsatz für Renten, deren Beiträge steuerlich nicht gefördert und somit aus bereits versteuertem Einkommen gebildet wurden.