Die Einkünfte aus Kapitalvermögen werden seit dem Veranlagungsjahr 2009 nur noch unvollständig in der Lohn- und Einkommensteuerstatistik ausgewiesen. Mit Einführung der Abgeltungsteuer zum 1.1.2009 werden sie in der Regel mit einem einheitlichen Steuersatz von 25% an der Quelle besteuert und müssen nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angegeben werden (siehe hierzu auch Fachserie 14, Reihe 7.1.1, 2009).