Lohn- und Einkommensteuer Einkünften aus Kapitalvermögen

Die Einkünfte aus Kapital­vermögen werden seit dem Ver­anlagungs­jahr 2009 nur noch un­vollständig in der Lohn- und Einkommen­steuer­statistik aus­ge­wiesen. Mit Ein­führung der Ab­geltung­steuer zum 1.1.2009 werden sie in der Regel mit einem einheitlichen Steuer­satz von 25% an der Quelle besteuert und müssen nicht mehr in der Einkommen­steuer­erklärung an­ge­geben werden (siehe hierzu auch Fach­serie 14, Reihe 7.1.1, 2009).