Kleinstbetrieb bis einschließlich 10 Arbeitnehmer, Kleinbetrieb ab 11 bis einschließlich 50 Arbeitnehmer, Mittelbetrieb ab 51 bis einschließlich 250 Arbeitnehmer, Großbetrieb ab 251 Arbeitnehmer (Einteilung anhand der maximalen Arbeitnehmerzahl mit den in den §§ 267 und 267a HGB festgelegten Grenzen)