Öffentliche Finanzen Zusatzversorgung

Als Zusatzversorgung wird die zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung zu den Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung für Tarifbeschäftigte (früher: Arbeiter und Angestellte) öffentlicher Arbeitgeber bezeichnet, die zum Beispiel bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder oder bei kommunalen und kirchlichen Zusatzversorgungskassen versichert sind.