Öffentliche Finanzen Schwellenwerte der EU und Zuordnung der Anlagen der Vergabestatistikverordnung

Grundlage für die beigefügte Übersicht, der sie die vom 01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2023 gültigen Schwellenwerte der EU und die Zuordnung der Anlagen der Vergabestatistikverordnung entnehmen können, ist die "Delegierte Verordnung (EU) 2021/1952 der Kommission vom 10. November 2021".

Schwellenwerte der EU, gültig für 2021 und 2022 und Zuordnung der Anlagen der Vergabestatistikverordnung (PDF, 504KB, Datei ist nicht barrierefrei)