Öffentliche Finanzen Öffentlicher Bereich (Bereichsabgrenzung im Rahmen der Schulden- und Finanzvermögenstatistik)

Die Angaben zu Schulden und zum Finanzvermögen werden differenziert nach den jeweiligen Gläubigern beziehungsweise Schuldnern im Rahmen der Bereichsabgrenzung erhoben.
Der öffentliche Bereich bezeichnet hierbei Schulden beziehungsweise das Finanzvermögen

  • beim Bund,
  • bei Ländern,
  • bei Gemeinden/Gemeindeverbänden,
  • bei Zweckverbänden,
  • bei der Sozialversicherung,
  • bei verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen sowie
  • bei sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen.