Die Angaben zu Schulden und zum Finanzvermögen werden differenziert nach den jeweiligen Gläubigern beziehungsweise Schuldnern im Rahmen der Bereichsabgrenzung erhoben.
Der öffentliche Bereich bezeichnet hierbei Schulden beziehungsweise das Finanzvermögen
- beim Bund,
- bei Ländern,
- bei Gemeinden/Gemeindeverbänden,
- bei Zweckverbänden,
- bei der Sozialversicherung,
- bei verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen sowie
- bei sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen.