Publikation Liste der Extrahaushalte 2023 (Stand: 30.06.2023)

Datum 31. August 2023

Extrahaushalte sind alle öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, die nach den Vorgaben des Europäischen Systems der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (ESVG 2010) zum Sektor Staat gehören:

  • Die Einheit wird von den Gebietskörperschaften des Staates (Bund, Länder, Gemein­den/Ge­meinde­verbände) sowie der Sozial­versicherung kontrolliert, das heißt sie ist aus den Kern­haus­halten der staatlichen Ebenen aus­gegliedert, aber die Gebiets­körper­schaften oder die Sozial­versicherungen halten die Mehrheit des Kapitals oder des Stimmrechts der Einheit.
  • Die Einheit wird überwiegend vom Staat finanziert und ist ein Nichtmarktproduzent. Bei Nicht­markt­produ­zenten liegt der Eigen­finanzierungs­grad, das heißt das Verhältnis von Umsatzerlösen zu Produktions­kosten unter 50%. Eine Ausnahme gilt für sogenannte Hilfs­betriebe des Staates, bei denen der Eigen­finanzierungs­grad 50 % und mehr beträgt, die aber mehr als 80 % ihres Umsatzes mit Einheiten des Staates (Kern- und Extra­haushalte) erwirtschaften. Diese Hilfs­betriebe zählen auch zu den Extrahaushalten.

Die Liste der Extrahaushalte umfasst die Einheiten, die zum 30. Juni des Berichtsjahres nach dem ESVG 2010 zum Sektor Staat zählen (Ausgaben ab 2013) .

Für nähere Informationen zur Zuordnung öffentlicher Fonds, Einrichtungen und Unternehmen zum Staatssektor wird auf den Aufsatz: Schmidt, P., Heil, N., Schmidt, D., Kaiser, J.: „Die Abgrenzung des Staatssektors in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen“ in Wirtschaft und Statistik 01/2017, Seite 35 ff., verwiesen.