Die vierteljährliche Kassenstatistik ist die aktuellste Statistik im Bereich der öffentlichen Finanzen. Sie bietet ein umfassendes Bild des öffentlichen Gesamthaushalts. Sie zeigt, welche Einnahmen den öffentlichen Haushalten zugeflossen sind, welche Ausgaben sie damit finanzieren konnten und in welchem Umfang sie darüber hinaus auf Fremdmittel (Verschuldung am Kreditmarkt) oder auf Rücklagen zur Deckung des Finanzierungssaldos zurückgreifen mussten.
Hauptbestandteil ist die Jahresrechnungsstatistik der Gemeinden/Gemeindeverbände (Gv.). Zur vollständigen Erfassung der Finanzen aller Einheiten der kommunalen Ergebnisse werden die Extrahaushalte der kommunalen Ebene mit einbezogen. Extrahaushalte mit kameralem/doppischem Rechnungswesen sind Elemente der Jahresrechnungsstatistik. Extrahaushalte mit kaufmännischem Rechnungswesen sind aus der Jahresabschlussstatistik der kommunalen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen übernommen.
Die Rechnungsergebnisse der kommunalen Kern- und Extrahaushalte sind als Vollerhebung konzipiert. Die Zusammenführung der Ergebnisse der kommunalen Kern- und Extrahaushalte erfolgt zum Teil unter Verwendung von Zuordnungsschlüsseln. Die dabei führenden Systematiken für die Darstellung der Ergebnisse sind der kommunale Produkt- und Gruppierungsplan. Die Belastung der Auskunftspflichtigen wird dadurch begrenzt, dass die Ausgaben und Einnahmen unmittelbar aus den Rechnungsabschlüssen entnommen werden können
Die Rechnungsergebnisse der Kern- und Extrahaushalte des Öffentlichen Gesamthaushalts spiegeln die Struktur der Einnahmen und Ausgaben (bzw. Ein- und Auszahlungen oder Erträge und Aufwendungen) der Körperschaften der öffentlichen Haushalte sowie der nach ESVG 2010 zum Sektor Staat zählenden öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen nach Arten und Aufgabenbereichen in tiefer haushaltssystematischer Gliederung wider.
Die Rechnungsstatistik gibt ein aktuelles Bild über die Struktur der Ausgaben und Einnahmen nach Arten und Aufgabenbereichen der öffentlichen Haushalte. Für die europäische Wirtschafts- und Währungsunion ist sie wichtig für eine stabile öffentliche Haushaltswirtschaft (Staatsdefizit).
Erhebungseinheiten sind die Kernhaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände (Gv.) sowie die Haushalte der kameral und doppisch buchenden kommunalen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (FEU), soweit sie anstelle kommunaler Körperschaften kommunale Aufgaben erfüllen.
Erhoben werden bei kameral buchenden Einheiten die Einnahmen und Ausgaben, bei doppisch buchenden Einheiten die Einzahlungen und Auszahlungen der kommunalen Berichtstellen nach Arten (kameralen Gruppierungen oder doppischen Finanzrechnungskonten) und nach kameralen Aufgabenbereichen (Gliederungen) bzw. doppischen Produktgruppen entsprechend der gültigen kameralen kommunalen Haushaltssystematik des Berichtslandes. Soweit die Berichtsstellen die doppelte Buchführung (Doppik) anwenden werden die Einzahlungen und Auszahlungen nach Konten der Finanzrechnung und Produktgruppen erhoben.
Die Jahresrechnungsergebnisse der kommunalen Kernhaushalte und der kameral-doppisch buchenden FEU werden von den Statistischen Landesämtern sowohl nach landesspezifischer als auch nach bundeseinheitlicher Gliederung der kommunalen Haushaltssystematik (Gliederungsplan und Gruppierungsplan bzw. Produkt- und Kontenplan) aufbereitet. Für die Zusammenführung doppischer und kameraler Ergebnisse nach der Bundessystematik werden verbindliche Zuordnungsschlüssel verwendet. Das Statistische Bundesamt erhält die zu Landesergebnissen zusammengestellten Daten über die kommunalen Ausgaben und Einnahmen von den Statistischen Landesämtern nach bundeseinheitlicher Systematik in Form von Summensätzen nach Gemeindegrößenklassen. Einzelangaben liegen im Statistischen Bundesamt nicht vor.
Die Jahresabschlussstatistik erfasst Daten der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, des Anlagenachweises sowie der Verwendung des Jahresergebnisses. Der Erhebungskatalog berücksichtigt auch die Besonderheiten der Rechnungslegungsvorschriften für Eigenbetriebe, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Darüber hinaus werden folgende Merkmale erhoben: die Anzahl der Beschäftigten, die Art der Rechnungslegungsvorschriften (Eigenbetriebs-/Landeshaushaltsrecht, HGB, Krankenhaus- und Pflegebuchführungsverordnung, IAS/IFRS, sonstige Rechnungslegung), der Bearbeitungsstand des Jahresabschlusses sowie die im Berichtsjahr erhaltenen öffentlichen Zuweisungen und Zuschüsse.