Verurteilte sind Angeklagte, gegen die nach allgemeinem Strafrecht Freiheitsstrafe, Strafarrest oder Geldstrafe verhängt wurde. Auch Verurteilte, deren Straftat nach Jugendstrafrecht mit Jugendstrafe, Zuchtmitteln oder Erziehungsmaßregeln geahndet wurde, sind Teil dieser Gruppe. Verurteilt werden können nur Personen, die im Zeitpunkt der Tat strafmündig, das heißt 14 Jahre oder älter, waren.