Tatverdächtige sind in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) alle Personen, die nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen aufgrund ausreichender Anhaltspunkte verdächtig sind, eine rechtswidrige (Straf-)Tat begangen zu haben. Dazu zählen auch Mittäter, Anstifter und Gehilfen. In die Gesamtzahl der Tatverdächtigen fließen auch strafunmündige Kinder unter 14 Jahren mit ein. Ein Tatverdächtiger, für den im Berichtszeitraum mehrere Fälle der gleichen Straftat festgestellt wurden, wird in der PKS nur einmal gezählt ("echte" Tatverdächtigenzählung). Die PKS wird durch das Bundeskriminalamt (BKA) erstellt.