Justiz und Rechtspflege Tatverdächtige

Tat­verdächtige sind in der Polizeilichen Kriminal­statistik (PKS) alle Personen, die nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen aufgrund ausreichender Anhalts­punkte verdächtig sind, eine rechtswidrige (Straf-)Tat begangen zu haben. Dazu zählen auch Mittäter, Anstifter und Gehilfen. In die Gesamt­zahl der Tat­verdächtigen fließen auch strafunmündige Kinder unter 14 Jahren mit ein. Ein Tat­verdächtiger, für den im Berichts­zeitraum mehrere Fälle der gleichen Straf­tat festgestellt wurden, wird in der PKS nur einmal gezählt ("echte" Tat­verdächtigen­zählung). Die PKS wird durch das Bundeskriminalamt (BKA) erstellt.