Die im Zuge von Gesetzesfolgenabschätzungen ex-ante geschätzten Werte zum Erfüllungsaufwand werden in der Regel etwa zwei Jahre nach Inkrafttreten durch eine Ex-post-Betrachtung validiert. Bei dieser Nachmessung von Regelungsvorhaben ermittelt das Statistische Bundesamt die Aufwände und Kosten dort, wo sie entstehen – bei den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und in den Ämtern und Behörden.
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