Bürokratiekosten Rechtssichere und kostendeckende Gebührenbestimmung

Das Dienstleistungszentrum der Bundesregierung für Bessere Rechtsetzung im Statistischen Bundesamt verfügt durch die Einbindung in die Entwicklung diverser Gebührenverordnungen, wie z.B. des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat (BMI) und des Auswärtigen Amtes (AA), über einen bundesweit einzigartigen Erfahrungsschatz in der Entwicklung gebührenrechtlicher Vorschriften. Als Teil des Statistischen Bundesamts liefert das Dienstleistungszentrum fachlich unabhängig sowie methodisch und rechtlich fundiert erhobene Informationen für seine Auftraggeber.

Eine fächerübergreifende Arbeitsweise ist ein zentraler Baustein der Gebührenbestimmung. So gilt es, alle aus dem jeweiligen Fachrecht abgeleiteten individuell zurechenbaren behördlichen Leistungen, nach den Vorgaben des bundeseinheitlichen Gebührenrechts inhaltlich gegeneinander abzugrenzen und eine gebührenrechtliche Vorschrift zu schaffen, die auch nach den Maßstäben der besseren Rechtsetzung für alle den geringstmöglichen bürokratischen Aufwand bedeutet. Das Team der Gebührenbestimmung zeichnet sich durch seine funktionierende interdisziplinäre Herangehensweise aus, indem es gleichermaßen in den wissenschaftlichen Disziplinen der Rechtswissenschaft, Sozialforschung und Statistik agiert. Entsprechend kann es angemessen auf die Erfordernisse im Gebührenrecht eingehen.

Das Dienstleistungszentrum unterstützt Verwaltungen, die für Ihre Leistungen erstmalig Gebühren erheben oder einen bestehenden Gebührenkatalog aktualisieren möchten, während des gesamten Prozesses zur Gebührenbestimmung. Zusammen mit den Einrichtungen werden Arbeitsprozesse analysiert und Zeitaufwände erhoben. Diese Daten werden ausgewertet und mit pauschalierten oder spezifischen Stundensätzen in Verbindung gebracht. Aus den gewonnenen Ergebnissen wird abschließend ein Gebührenkatalog erarbeitet.

Entsprechend erstreckt sich die Unterstützungsleistung des Dienstleistungszentrum der Bundesregierung für bessere Rechtsetzung im Statistischen Bundesamt auf

  • die Umsetzung umfänglicher Prozessanalysen und Aufwandsermittlungen,
  • die Bestimmung der Gebührenart und des Gebührensatzes,
  • die Festlegung pauschaler oder spezifischer Stundensätze,
  • die Definition und Abgrenzung von Auslagen,
  • das Entwickeln anwenderfreundlicher Gebührenverzeichnisse,
  • die Berechnung der Erfüllungsaufwandsänderungen nach den Vorgaben der Bundesregierung sowie
  • das Verfassen von Gesetzesbegründungen.

Neben einer verbesserten Benutzerfreundlichkeit für die Anwender des Gebührenkatalogs soll mit dem Vorgehen eine Verbesserung der Kostendeckung und eine Erhöhung der Rechtssicherheit durch eine transparente Gebührenbestimmung erzielt werden.

Bei Fragen rund um das Thema Gebührenbestimmung wenden Sie sich gerne an gebuehrenbestimmung@destatis.de.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Das Bundesgebührengesetz (BGebG) enthält Rahmenvorgaben, die der Verordnungsgeber bei der Normierung von Gebührentatbeständen zu beachten hat. Es regelt die Bemessung, Festsetzung und Erhebung von Gebühren und Auslagen für Leistungen, die von Behörden des Bundes erbracht werden. Die allgemeine Gebührenverordnung (AGebV) ergänzt und präzisiert die Vorgaben des Bundesgebührengesetzes zur Gebührenkalkulation.

Mit beiden Rechtsvorschriften hat der Bund auf gesetzlicher Ebene einheitliche Standards für Transparenz, Rechtssicherheit und Kostendeckung für alle Bereiche individuell zurechenbarer bundeseigener Verwaltungsleistungen gesetzt.

Gebühren

Gebühren sind nach § 3 Abs. 4 Bundesgebührengesetz (BGebG) Geldleistungen, die als Gegenleistung für eine individuell zurechenbare öffentliche Leistung (Amtshandlung) erhoben werden. Das Gebührenrecht sieht nach § 11 BGebG mit den Fest-, Zeit- oder Rahmengebühren drei Gebührenarten vor. Während bei Festgebühren für eine Verwaltungsleistung ein allgemeingültiger Gebührensatz verlangt wird, bestimmt sich die Gebührenhöhe bei Zeitgebühren stets nach dem im Einzelfall angefallenen Zeitaufwand für die erbrachte Leistung. Insbesondere bei häufig vorkommenden Gebührentatbeständen verursachen Festgebühren den geringsten Verwaltungsaufwand, da die Gebührenhöhe direkt aus der Verordnung entnommen werden kann. Gleichzeitig gewährt die Festgebühr den Gebührenschuldnern frühzeitig ein hohes Maß an Transparenz über die anfallenden Kosten. Rahmengebühren bewegen sich je nach Aufwand zwischen einer rechtlich festgelegten Ober- und Untergrenze und erfordern in der Anwendung ein der Zeitgebühr entsprechendes Abrechnungs- und Dokumentationsverfahren. Unregelmäßig oder in schwankender Höhe anfallende Auslagen, die nicht in die Gebühr einzurechnen sind, wie beispielsweise Dienstreisen, werden ergänzend für alle Gebührenarten erhoben.