Wie im Abschnitt Erfüllungsaufwand beschrieben, ist der Erlass neuer Gesetze und Vorschriften oftmals mit Zeitaufwand und Kosten für die Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung verbunden.
Um diese Belastung auf ein Minimum zu reduzieren, werden schon während des Entstehungsprozesses neuer Regelungen Kostenschätzungen durchgeführt. Dadurch soll ermittelt werden wie hoch die Aufwände der Wirtschaft und der Menschen im Land vermutlich ausfallen werden oder ob das neue Gesetz nicht sogar bestehende Regelungen vereinfacht und somit Kosten einspart. Mit Hilfe dieser sogenannten Ex-ante-Schätzungen werden rechtliche Änderungen so gestaltet, dass diese ihr Ziel erfüllen und die Belastungen der Wirtschaft und Personen so gering wie möglich ausfallen.
Ex-ante-Schätzungen werden entweder von den federführenden Ministerien selbst durchgeführt oder das Dienstleistungszentrum für Bessere Rechtssetzung im Statistischen Bundesamt führt die Schätzung im Auftrag der Ministerien in Teilen oder im Ganzen durch und / oder berät bei Fragen und liefert Daten. Falls Sie Fragen zur Durchführung einer Ex-ante-Schätzung haben oder das Statistische Bundesamt mit deren Durchführung beauftragen möchten, senden Sie bitte eine E-Mail an erfuellungsaufwand@destatis.de.
Bei jeder Schätzung wird dabei geprüft, ob durch das neue Gesetz Kosten für die Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und die Verwaltung entstehen und wie hoch diese ausfallen.
Für jede neue Regelung werden nur die dadurch neu entstehenden oder wegfallenden Kosten berechnet.
In der Regel ersetzen oder ergänzen neue Gesetze bereits bestehende Vorschriften. Ziel einer Ex-ante-Schätzung ist es darzustellen, ob im Vergleich zur bisherigen Regelung eine Be- oder Entlastung entsteht. Falls ein neues Gesetz zum ersten Mal einen Sachverhalt regelt, werden die hierdurch entstehen Kosten ebenfalls als Veränderung gegenüber Null angegeben.
Um die erwarteten Kosten für die Öffentlichkeit transparent zugänglich zu machen, werden die Ergebnisse der Ex-ante-Schätzungen als fester Bestandteil neuer Gesetzesentwürfe veröffentlicht. Weiterhin werden diese durch den Nationalen Normenkontrollrat auf Richtigkeit geprüft.
Interessierte können sich weiterhin, wie im Abschnitt OnDEA beschrieben, über den geschätzten Erfüllungsaufwand einzelner Gesetze auf www.ondea.de informieren.