Im Begründungsteil eines Regelungsentwurfs wird der Erfüllungsaufwand der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft und der Verwaltung vorgabengenau abgebildet. Pflichten mit einem Aufwand bis zu 100 000 Euro bzw. 4 000 Stunden sind nach dem Leitfaden nur kurz zu benennen. Für Vorgaben über dieser Schwelle sind die einzelnen Berechnungsparameter des Erfüllungsaufwands tabellarisch darzustellen. Weitere Erläuterungen sind unterhalb der Tabelle möglich.