Bürokratiekosten Vorstellung der Evaluierung

Überprüfung der Wirkung von Gesetzen in der Praxis

Wie kann überprüft werden, ob Gesetze oder Verordnungen der Bundesregierung so wirken, wie sie wirken sollen? Um diese Frage beantworten zu können, hat 2013 der Staatssekretärsausschuss Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau ein Evaluierungskonzept beschlossen, welches die Evaluierung wesentlicher Regelungsvorhaben vorsieht. Dieses Konzept ist 2019 durch einen weiteren Staatssekretärsbeschluss ergänzt worden. Zweck einer Evaluierung ist es, zu überprüfen, ob ein Gesetz das erreicht hat, was es erreichen soll und ob dabei Nebenwirkungen aufgetreten sind. Auch ob die durch das Gesetz entstandenen Kosten in einem angemessenen Verhältnis zur Wirkung stehen, soll überprüft werden. Hätte die gleiche Wirkung mit geringen Kosten erzielt werden können oder könnte die Wirkung bei gleichen Kosten besser sein? Das sind Fragen, die bei einer Evaluierung beleuchtet werden.

Das Ergebnis einer Evaluierung sind dann sogenannte Handlungsempfehlungen. Diese enthalten Änderungsvorschläge, wie, falls nötig, bei einem Gesetz nachgebessert werden kann. Diese Handlungsempfehlungen sind Teil eines ausführlichen Evaluierungsberichts. Dieser wird drei bis fünf Jahre nach Inkrafttreten durch das zuständige Ressort angefertigt. Durch die transparente Veröffentlichung der Ergebnisse und den daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen erhält die Bundesregierung durch Evaluierungen ein wichtiges Werkzeug, um Recht in Deutschland besser zu machen.

Um die Bundesregierung dabei zu unterstützen, ist im Statistischen Bundesamt die Kompetenzstelle für Evaluierung eingerichtet worden. Neben Schulungen für die Bundesministerien bietet sie ein umfangreiches Beratungsangebot und unterstützt von Beginn der Planung bis zur Fertigstellung des Evaluierungsberichts in allen Phasen der Evaluierung. Bei Fragen rund um das Thema Evaluierung wenden Sie sich gerne an evaluierung@destatis.de

Zudem bietet das Statistische Bundesamt auch Schulungen zur Durchführung von Evaluierungen an – bei Bedarf kontaktieren Sie uns gerne.