Grundlage für Evaluierungen bilden zwei Beschlüsse des Staatssekretärsausschusses Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau. Der erste Beschluss vom 23. Januar 2013 legt fest, dass wesentliche Regelungsvorhaben zu evaluieren sind. Ob ein Regelungsvorhaben evaluiert werden muss, bemisst sich hauptsächlich aus der Höhe des ex ante geschätzten Erfüllungsaufwands. Der zweite Beschluss des Staatssekretärsausschusses vom 26. November 2019 sowie die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzen den ersten Beschluss, um dauerhaft qualitativ hochwertige Evaluierungen sicherzustellen. Beispielsweise ist festgelegt, dass bereits vor Inkrafttreten eines Gesetzes die Eckpfeiler der Evaluierung im Gesetzentwurf darzustellen sind. Das vereinfacht die spätere Durchführung einer Evaluierung.