Bürokratiekosten Vorstellung des Erfüllungsaufwands

Bürokratie umfassend messen und darstellen

Das umfassendste Maß der Gesetzesfolgen, das im Rahmen der Bürokratiekostenmessung ermittelt wird, ist der Erfüllungsaufwand. Dieser beinhaltet den Zeitaufwand und die Kosten, die den Normadressaten Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft und Verwaltung durch die Befolgung einer gesetzlichen Vorgabe entstehen. Dazu zählen beispielsweise Dokumentations­ und Meldepflichten (wie die Meldung sozialversicherungspflichtig Beschäftigter), Kennzeichnungspflichten (wie das Energielabel für Elektrogeräte) oder die Mitwirkung bei Kontrollen (wie die Außenprüfung durch das Finanzamt), aber auch die Einhaltung gesetzlich vorgeschriebener technischer Mindeststandards oder Vorgaben bezüglich des Arbeits- und Tierschutzes.

Im Zuge der Einführung neuer rechtlicher Regelungen ist die Bundesregierung verpflichtet, den veränderten Erfüllungsaufwand zu ermitteln. In der Gesetzesfolgenabschätzung ist die Veränderung des Erfüllungsaufwands ein wichtiger Indikator zur Beurteilung der Folgekosten für die Betroffenen und unterstützt bei der Auswahl der am wenigsten aufwändigen Regelungsalternative. Der Nationale Normenkontrollrat als unabhängige Instanz prüft, ob das verantwortliche Bundesministerium den Erfüllungsaufwand nachvollziehbar dargestellt hat.

Die Bundesregierung berichtet jährlich über die Entwicklung des Erfüllungsaufwands. Die Ergebnisse werden im Jahres­bericht Bessere Rechtsetzung der Bundesregierung und in der Tabelle zur Entwicklung des jährlichen Erfüllungs­aufwandes des Statistischen Bundesamts veröffentlicht.

Überblick über die Veränderungen des Erfüllungsaufwands nach Normadressaten 2022

Die fortlaufende Dokumentation des Erfüllungsaufwands erfolgt im Statistischen Bundesamt. Hierzu werden alle Regelungsentwürfe der Bundesregierung erfasst, die vom Bundeskabinett beschlossen oder – sofern es sich um Ministerverordnungen handelt – bei denen die Ressortabstimmung einschließlich der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats abgeschlossen wurde.

Die folgenden Abbildungen stellen die berechneten Erfüllungsaufwandsveränderungen im Verlauf der Jahre nach den verschiedenen Normadressaten dar. Es kann die Änderung insgesamt mit einem oder mehreren Bundesministerien verglichen werden oder auch nur die Änderungen verschiedener Ministerien untereinander. Durch anklicken der Abkürzungen unterhalb der einzelnen Grafiken kann die Auswahl verändert werden. Die Vorauswahl stellt keine Bewertung dar, sondern soll als Beispiel dienen.

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Tabelle zur Entwicklung des Erfüllungsaufwands der Bürgerinnen und Bürger

Entwicklung des Erfüllungsaufwands der Bürgerinnen und Bürger nach Jahren
Jahre Bürgerinnen und Bürger
jährlicheinmaligjährlicheinmalig
Zeitaufwand in Tausend StundenSachkosten in Millionen Euro
2022-5 800,1+2 852,2+103,3+11,3
2021+1 110,4+6,0+50,0+2,0
2020-5 915,3+4 651,0-218,3+67,0
2019-22 782,1+8 835,0-65,2+22,0
2018-592,9+9 343,0-21,9+5,0
2017+795,1-1,3-4,0
2016+136 592,5+140,0-4,4+1 242,0
2015+1 345,7+561,0+44,3
2014-38,9+9,0-23,1
2013-2 828,5+809,3
2012-10 686,4+9 768,0+77,7+5,0

Stand 17. Oktober 2023

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Tabelle zur Entwicklung des Erfüllungsaufwands der Wirtschaft und der Verwaltung

Entwicklung des Erfüllungsaufwands der Wirtschaft und der Verwaltung nach Jahren
 JahreWirtschaftVerwaltung
jährlicheinmaligjährlicheinmalig
in Millionen Euro
2022+711,2+6 966,8+528,8+1 566,0
2021+8 343,8+5 802,0+4 432,8+7 935,0
2020+343,3+2 992,0+1 293,1+3 304,0
2019-981,7+1 301,0+792,1+2 042,0
2018-368,6+641,0+55,3+128,0
2017+632,5+612,0-55,4+510,0
2016-435,4+1 835,0+1 013,6+1 085,0
2015-784,5+789,0-113,3+357,0
2014+3 827,8+691,0+146,9+809,0
2013+1 429,5+2 267,0+216,9+283,0
2012+688,6+2 227,0+202,6+794,0

Stand 17. Oktober 2023

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Leitfaden zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwands in Regelungsvorhaben der Bundesregierung

Das relevante Maß für Bürokratie und Grundlage der Messungen ist der Erfüllungsaufwand. Er umfasst den Zeitaufwand und die Kosten, die den Bürgerinnen und Bürgern, der Wirtschaft und der Verwaltung durch die Befolgung einer gesetzlichen Vorgabe entstehen.