Bevölkerung Bevölkerung im Erwerbsalter sowie Seniorinnen und Senioren

Auf 100 Personen im Alter von 20 bis unter 65 Jahren entfielen 2022 in Deutschland etwa 37 Personen im Alter ab 65 Jahren. Dieser sogenannte Altenquotient zeigt, für wie viele potenzielle Renten­bezieherinnen und -bezieher Menschen im Erwerbs­alter im weitesten Sinne sorgen müssen: finanziell durch Beiträge in den Renten- und Kranken­versicherungen, aber auch durch medizinische Versorgung, Pflegeleistungen oder unterstützende Dienstleistungen im Haushalt. Wenn die Zahl der Seniorinnen und Senioren zunimmt, während die Zahl der Erwerbsfähigen sinkt, nimmt der Altenquotient zu. Ohne adäquate Maßnahmen kann dadurch die Versorgung schwieriger werden. Hierbei sind Regionen von den Herausforderungen der demografischen Alterung unterschiedlich stark betroffen.

Entwicklung seit 1950

Im Jahr 1950 standen 16 Personen im Rentenalter 100 Personen im Erwerbsalter gegenüber. Der Altenquotient von 16 war somit weniger als halb so hoch als im Jahr 2022. Bis Ende der 1970er Jahre ist der Altenquotient durchgängig bis auf 27 im Jahr 1979 gestiegen. Ursächlich dafür waren die gestiegene Lebenserwartung einerseits und die Auswirkungen des zweiten Weltkriegs auf die Altersstruktur der Bevölkerung andererseits. Dadurch nahm die Zahl der älteren Menschen schneller zu als die der Menschen im Alter von 20 bis unter 65 Jahren: Zwischen 1950 und 1979 stieg die Zahl der Ab-65-Jährigen um 5,5 Millionen, während die Zahl der 20- bis unter 65-Jährigen lediglich um 3,1 Millionen zunahm. In den folgenden Jahren bis 1991 sank dagegen der Altenquotient auf 24 und stabilisierte sich anschließend auf diesem Niveau. In diesen Jahren erreichten die geburtenstarken Jahrgänge der Nachkriegszeit ("Babyboomer") das erwerbsfähige Alter. Zeitgleich kamen die nach Beginn des ersten Weltkriegs geborenen schwachen Jahrgänge ins Rentenalter.

Seit 1991 ist wiederum ein fast durch­gängiger Anstieg des Altenquotienten zu beobachten, bedingt durch das Nachrücken geburten­schwacher Jahrgänge. Besonders stark wuchs der Altenquotient Ende der 1990er und Anfang der 2000er Jahre: Innerhalb von acht Jahren zwischen 1998 und 2006 stieg er von 25 auf 33.

Regionale Unterschiede

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Der demografische Wandel wirkt sich regional unterschiedlich stark aus: Anfang der 2000er Jahre lag der Altenquotient in ost- und westdeutschen Flächenländern noch nahezu gleichauf. Seitdem schreitet die Alterung in ostdeutschen Flächenländern schneller voran: Der Altenquotient in westdeutschen Flächenländern ist von 33 im Jahr 2006 nur geringfügig auf 36 im Jahr 2022 gestiegen. Im gleichen Zeitraum hat sich der Wert in ostdeutschen Flächenländern von 36 auf 48 erhöht. Hintergrund dieser unterschiedlichen Entwicklungen sind zum einen der Geburten­rückgang im Osten nach der Wiedervereinigung und zum anderen die Zuwanderung nach Westdeutschland aus den neuen Bundesländern und aus dem Ausland, die die Alterungs­prozesse im Westen verlangsamen.

Seit Mitte der 1990er Jahre ist der Altenquotient am niedrigsten in den Stadtstaaten. Dies dürfte damit zusammenhängen, dass in urbanen Gebieten aufgrund der Verfügbarkeit von Arbeitsplätzen, Universitäten und Schulen viele junge Erwachsene, Erwerbstätige und Familien leben. Im Jahr 2022 hatten die Stadtstaaten insgesamt einen Altenquotienten von 30. Im Vergleich der Bundesländer wiesen Hamburg (28) und Berlin (30) im Jahr 2022 die niedrigsten Werte auf, gefolgt von Bayern, Baden-Württemberg, Bremen und Hessen mit jeweils 35. Anteilmäßig lebten in 2022 die meisten älteren Menschen pro 100 Personen im erwerbsfähigen Alter in Sachsen-Anhalt (50), gefolgt von den weiteren ostdeutschen Ländern Thüringen (49), Sachsen (48), Mecklenburg-Vorpommern (47) und Brandenburg (45).

Methodische Hinweise

Der Berechnung des Altenquotienten basiert auf Angaben der Bevölkerungs­fortschreibung zu Bevölkerungs­beständen nach Geburts­jahren. Die Abgren­zungen der Bevölkerung im erwerbs­fähigen Alter sowie der Bevölke­rung im Renten­alter richten sich somit nach dem Geburtsjahr. Tatsächliche Erwerbs­tätigkeit oder Beziehung von Rente werden nicht berück­sichtigt. Für die Berech­nung des Alten­quotienten sind auch alter­native Alters­abgren­zungen möglich. Andere übliche Abgren­zungen sind beispiels­weise 60 oder 67 Jahre für den Beginn des Rentenalters.

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