Erläuterungen: Als Waldfläche gilt eine Landfläche von mindestens 0,5 Hektar, die von Bäumen mit einem Beschirmungsgrad von mindestens 10% bedeckt wird und die höher als 5 Meter sind. Sofern diese Schwellenwerte im Wachstumszyklus erreicht werden, gilt die Fläche als bewaldet. Flächen mit Bambus oder Palmenbewuchs, die die Schwellenwerte erfüllen, werden ebenso eingerechnet wie Waldwege, Feuerschneisen oder kleinere Lichtungen. Nicht-städtische Waldflächen (Natur- und Erholungsparks) sowie Pflanzungen, die keiner weiteren landwirtschaftlichen Nutzung zuzurechnen sind, werden einbezogen. Nicht enthalten sind dem entsprechend Flächen, die vorwiegend einer landwirtschaftlichen Nutzung dienen oder sich in städtischen Parks und Gartenanlagen befinden.
Als Landfläche gilt die gesamte Fläche eines Landes. Ausgenommen sind unter Inlandsgewässern befindlichen Flächen, nationale Ansprüche auf Kontinentalschelf und ausschließliche Wirtschaftszonen. In der Regel umfasst die Definition von Inlandsgewässern größere Flüsse und Seen.
Einheit: % der Landfläche
Datenquelle: FAOSTAT, FAO, eigene Berechnung.
Link zur Datentabelle: Waldfläche im Ländervergleich.