Internationales Personenkraftwagen

Erläuterungen: Als Pkw gelten alle zur Per­so­nen­be­för­de­rung vor­ge­se­he­nen mo­to­ri­sier­ten Straßen­fahr­zeuge mit mehr als zwei Rädern und ma­xi­mal neun Sit­zen (einschl. Fahrer­sitz).

Einheit: je 1 000 Einwohner/-innen

Datenquelle: World Development Indicators, Weltbank