Internationales Flüchtling

Artikel 1 der Genfer Flüchtlings­konvention definiert Flüchtlinge als Personen, die sich außerhalb des Landes befinden, dessen Staats­angehörigkeit sie besitzen oder in dem sie ihren ständigen Wohn­sitz haben, und die wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Über­zeugung eine wohl­begründete Furcht vor Verfolgung haben und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen können oder wegen dieser Furcht vor Verfolgung nicht dorthin zurück­kehren können.

Quelle: UNHCR