Erläuterungen zum Indikator: Als Beschäftigte gelten alle Personen, die für einen öffentlichen oder privaten Arbeitgeber arbeiten und dafür eine Entlohnung in Form von Gehalt, Besoldung, Provisionszahlungen, Akkordlohn oder Sachleistungen erhalten. Zum Wirtschaftsbereich Land- und Forstwirtschaft, Fischerei zählen die Abschnitte 1 bis 5 der ISIC rev. 3. Zum Produzierenden Gewerbe zählen die Abschnitte 10 bis 45, zum Dienstleistungssektor die Abschnitte 50 bis 99 der ISIC rev. 3
Einheit: in %
Datenquelle: World Development Indicators, Weltbank