Wohnen Methodische Erläuterungen zum Zusatzprogramm Wohnen des Mikrozensus

Das Zusatzprogramm Wohnen

Das Zusatzprogramm Wohnen des Mikrozensus ist eine Statistik, die umfassende Daten zur Wohnsituation der Bevölkerung in Deutschland liefert. Sie wird in der heutigen Form seit 1998 im Abstand von vier Jahren in Deutschland über eine Erweiterung des Frageprogramms des Mikrozensus erhoben. Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik in Deutschland. Mit rund 810 000 Personen in etwa 370 000 privaten Haushalten und Gemeinschaftsunterkünften wird rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland befragt.

Die Ergebnisse des Zusatzprogramms Wohnen ergänzen und aktualisieren die seit 1950 in größeren Zeitabständen als Totalzählung durchgeführten Gebäude- und Wohnungszählungen. Zu diesem Zweck werden mit dem Zusatzprogramm Wohnen sowohl haushaltsbezogene Informationen erfasst, wie beispielweise die Höhe der monatlichen Miete und Nebenkosten, als auch Eigenschaften der Gebäude und Wohnungen, in denen die befragten Haushalte leben. Diese umfassen unter anderem Art und Alter der bewohnten Gebäude, die von den Haushalten genutzten Heiz- und Energiearten, die verfügbare Wohnfläche sowie verschiedene Aspekte der Barrierefreiheit der Gebäude und Wohnungen.

Im Berichtsjahr 2022 wurde das Zusatzprogramm Wohnen erstmals im Rahmen des seit 2020 neu geregelten und integrierten Mikrozensus erhoben. Die Anpassungen und Unterschiede, die sich speziell für das Zusatzprogramm dadurch im Vergleich zu den Vorjahren ergeben, werden im Folgenden an den entsprechenden Stellen erläutert. Ausführliche Informationen zur Neugestaltung des Mikrozensus und der Auswirkungen auf die Ergebnisse im Allgemeinen bietet zudem die dafür eingerichtete Sonderseite.

Statistische Konzepte und Definitionen

Allgemein erstreckt sich die Erhebung des Mikrozensus auf die gesamte Wohn­bevölkerung in Deutschland. Dazu gehören alle Personen in Privathaushalten und Gemeinschafts­unterkünften am Haupt- und Nebenwohnsitz. Zentrale Erhebungs­einheiten für das Zusatzprogramm Wohnen sind Haushalte und Wohnungen.

Alle Ergebnisse dieser Statistik basieren auf Selbstauskünften der aktuell in den befragten Wohnungen lebenden Haushalte. Die Angaben kommen somit von Eigentümer­innen und Eigentümern, aber auch von Mieterinnen und Mietern.
Eine Ausnahme bilden Wohnungen, die zum Zeitpunkt der Erhebung nicht bewohnt sind. Für diese wird ein kleiner Teil der Merkmale des Zusatzprogramms Wohnen durch das zuständige Statistische Landesamt erfasst.
Außerdem bekommt auch die Bevölkerung in Gemeinschafts­unterkünften im Rahmen des Mikrozensus ein deutlich reduziertes Frageprogramm, welches das Zusatzprogramm Wohnen nicht umfasst. In Gebäuden mit Gemeinschafts­unterkünften werden lediglich Wohnungen beziehungsweise Haushalte mit eigener Haushalts­führung regulär befragt.

Wie auch in den Standard­veröffentlichungen zu anderen Themenkomplexen des Mikrozensus berücksichtigen wir bei den Auswertungen aus dem Zusatzprogramm Wohnen grundsätzlich nur Hauptwohnsitzhaushalte.
Darüber hinaus beziehen sich die standardmäßig bereitgestellten Ergebnisse aus dem Zusatzprogramm Wohnen des Mikrozensus in der Regel nur auf Wohnungen in Gebäuden mit Wohnraum (ohne Wohnheime) beziehungsweise auf die darin lebenden Haushalte.

Zudem beschränkt sich die Ergebnis­darstellung zum Zusatz­programm seit 2018 auf Haushalte, die alleine in einer Wohnung leben. Das bedeutet, dass zum Zeitpunkt der Befragung neben dem befragten und in die Auswertung eingegangenen Haushalt kein weiterer Haushalt in der Wohnung gelebt hat. Insbesondere klassische Wohn­gemeinschaften sind daher nicht Bestandteil der ausgewiesenen Ergebnisse. Sofern zwei oder mehr Haushalte in einer Wohnung leben, kommt es häufig zu Zuordnungs­problemen zum Beispiel bei der Erfassung der Miete und Nebenkosten. Um die entsprechenden Ergebnisse nicht zu verzerren, blieben diese Beobachtungen deswegen unberücksichtigt.

Ergebnisse zu Mieten und Mietbelastungen beziehen sich außerdem nur auf Hauptmieter­haushalte. Hauptmieter­haushalte sind alle Haushalte, die angegeben haben, Hauptmieter der von ihnen bewohnten Wohnungen zu sein. Haushalte in anderen Mietverhältnissen, wie einer Unter­vermietung oder auch mietfreien Überlassung, wurden nicht berücksichtigt. Grund hierfür ist die größtmögliche Vergleichbarkeit der berücksichtigten Angaben zu gewährleisten.

Die zusätzliche Eingrenzung der Analysepopulation, die standardmäßig in Auswertungen des Zusatz­programms Wohnen betrachtet wird, schlägt sich in den entsprechenden Ergebnistabellen auch in übergeordneten Positionen, wie der Gesamtzahl an Haushalten, nieder. Diese stimmen nicht überein mit denen anderer Ergebnisse ohne Bezug zum Zusatzprogramm Wohnen.

Methodik - Hochrechnung

Für das Berichtsjahr 2022 wurde für das Zusatzprogramm Wohnen eine separate Hochrechnung durchgeführt. Grund hierfür ist die Neugestaltung des Mikrozensus ab 2020.

Der Mikrozensus ist eine Mehrthemen­befragung, die sich aus dem sogenannten Kernprogramm und weiteren Erhebungsteilen zusammensetzt. Die Fragen des Kernprogramms werden allen zufällig für den Mikrozensus ausgewählten Haushalten gestellt. Die Fragen der weiteren Erhebungsteile stellen wir nur einem Teil aller Mikrozensus-Haushalte – den sogenannten Unterstichproben. Aufgrund seiner Bedeutung für wohnungs­politische Entscheidungen und des Bedarfs an tief regionalisierten Ergebnissen wird das Zusatzprogramm Wohnen alle vier Jahre an das Kernprogramm und damit auch an die volle 1-%- Stichprobe angehängt.

Mit der Neugestaltung des Mikrozensus 2020 wurde im Erhebungsteil zur Arbeitsmarkt­beteiligung allerdings auch eine unterjährige Wiederholungs­befragung eingeführt. Das bedeutet, dass für Haushalte dieser Unterstichprobe die Befragung nicht einmal, sondern zweimal innerhalb eines Kalenderjahres stattfindet. Um die Belastung der Befragten gering zu halten, konzentriert sich die unterjährige Wiederholungsbefragung auf die Merkmale, die für Veränderungs­messungen auf dem Arbeitsmarkt maßgebend sind. Ergänzend werden nur die Fragen des Kernprogramms in beiden Befragungen desselben Kalenderjahres gestellt. Die Merkmale des Zusatzprogramms Wohnen hingegen werden nur in einer der beiden Befragungen und damit nur einmal im Jahr erhoben. Die Angaben zu diesen Merkmalen liegen also zwar auch für rund ein Prozent der in Deutschland lebenden Bevölkerung vor, jedoch für eine geringere Anzahl Befragungen.

Für das Kernprogramm behandeln wir die unterjährigen Wiederholungs­befragungen gleichwertig wie alle anderen Befragungen. Die Anzahl der Befragungen, die wir für die Ergebnisse aus diesem Frageprogramm hochrechnen, entspricht daher sogar mehr als einem Prozent der in Deutschland lebenden Bevölkerung. Für die Ergebnisse des Zusatz­programms Wohnen hingegen ist die Erstellung und Nutzung eigener Hochrechnungs­faktoren notwendig. Dabei wird zwar an die gleichen Bevölkerungs­eckwerte hochgerechnet wie für den Mikrozensus als Ganzes, allerdings eben auf Basis einer geringeren Anzahl von Befragungen. Dementsprechend wird jede einzelne Befragung zum Zusatzprogramm Wohnen etwas stärker gewichtet als bei der regulären Hochrechnung für das Kernprogramm. Das bedeutet, die Hochrechnungs­faktoren für das Zusatzprogramm sind in der Regel etwas größer. Die Fallzahlen, die den Ergebnissen aus dem Zusatz­programm zugrunde liegen, wiederum sind etwas kleiner als bei den Ergebnissen zum Kernprogramm.

Die Methodik der Hochrechnung für das Zusatzprogramm Wohnen ist grundsätzlich die gleiche wie für den Mikrozensus als Ganzes. Für die Erstveröffentlichung der Ergebnisse zum 31.03.2023 erfolgte die Anpassung des Hochrechnungs­rahmens für das Zusatzprogramm Wohnen bis auf die Ebene der regionalen Anpassung­sschicht. Die Hochrechnung des Mikrozensus Kernprogramms war zu diesem Zeitpunkt bereits so weiterentwickelt worden, dass sie im Vergleich zu den beiden Vorjahren auch Auswertungen bis zur nochmals tieferen Ebene der regionalen Untergruppen ermöglicht. Beispiele für regionale Untergruppen sind Raumordnungsregionen oder regionale Anpassungsschichten. Um diesbezüglich methodische Konsistenz mit dem Mikrozensus als Ganzem zu gewährleisten, wurde die Hochrechnung des Zusatzprogramms Wohnen ebenfalls optimiert. Im Zuge der Publikation der Gemeinschaftsveröffentlichung der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zum Zusatzprogramm Wohnen 2022 wurden die Ergebnisse dementsprechend im August 2023 aktualisiert. Es wird seitdem auch für das Zusatzprogramm ein Hochrechnungsfaktor genutzt, mit dem Auswertungen grundsätzlich bis auf die Ebene der regionalen Untergruppen regionalisierbar sind. Auch auf anderen Ebenen können die aktualisierten Ergebnisse leicht von vorherigen Veröffentlichungen abweichen.

Zudem kann es aufgrund der separaten Hochrechnung von Mikrozensus Kernergebnissen und dem Zusatz­programm bei scheinbar gleichen Positionen (etwa der Anzahl Einpersonen­haushalte) ebenfalls zu kleineren Abweichungen kommen. Wie bereits beschrieben, wird für die Standard­ergebnisse des Zusatzprogramms Wohnen aber ohnehin eine andere Analysepopulation abgegrenzt als für andere Bereiche des Mikrozensus. Selbst mit einer gemeinsamen Hochrechnung wären daher die Insgesamt-Positionen der verschiedenen Auswertungen nicht identisch.

Weiterführende Erläuterungen zur Methodik der Hochrechnung im Mikrozensus bieten der Qualitätsbericht zu dieser Statistik sowie ein ausführlicher Artikel zu diesem Thema in der Ausgabe 6/2021 des Wissenschaftsmagazins des Statistischen Bundesamtes (WISTA).

Methodik - Datenaufbereitung

Im Zuge der Datenaufbereitung wurden die Informationen validiert, die im Rahmen der Haushalt­sbefragungen des Mikrozensus zum Zusatz­programm Wohnen erhoben wurden. Außerdem werden die aus Erhebungs­merkmalen abgeleiteten Variablen gebildet, wie zum Beispiel die Mietbelastungs­quote.

Das Zusatzprogramm Wohnen erfasst neben Informationen zu Haushalten und den Personen, aus denen sich diese zusammen­setzen, auch Angaben zu den Wohnungen und Gebäuden. Diese Angaben liefern alle befragten Haushalte, die in der jeweiligen Wohnung beziehungsweise dem Gebäude leben. Um eine kohärente Datenbasis zu gewährleisten, prüfen wir die Angaben verschiedener Haushalte daher innerhalb einer Wohnung beziehungsweise eines Gebäudes auf Einheitlichkeit. Bei Abweichungen korrigieren wir die Angaben einzelner Haushalte auf Basis fachlich abgestimmter Plausibilisierung­sverfahren und nach festen Regeln. Dadurch wird sichergestellt, dass gebäude- und wohnungs­bezogene Merkmale, wie die Baualtersklasse oder die Wohnfläche, für alle Haushalte, die innerhalb desselben Gebäudes beziehungsweise der Wohnung leben, die gleiche Ausprägung haben.

Anschließend überprüfen wir, wie auch für andere Erhebungsteile des Mikrozensus, die Daten auf Konsistenz innerhalb des Haushalts. Das heißt, es werden bestimmte logische Beziehungen zwischen verschiedenen Variablen des Zusatz- und Kernprogramms des Mikrozensus getestet. Außerdem nehmen wir unterschiedliche deduktive und verteilungsbasierte Plausibilitäts­prüfungen vor. Auch abhängig vom Ergebnis dieser Tests und Prüfungen korrigieren wir vereinzelte fehlerhafte und inkonsistente Datensätze. Die Plausibilisierungs­maßnahmen sind dabei so gewählt, dass die Datenqualität des Zusatzprogramms Wohnen verbessert wird ohne dabei jedoch übermäßig invasiv zu sein.

Zudem imputieren wir im Rahmen der Datenaufbereitung des Zusatzprogramms Wohnen auch verschiedene fehlende Werte. Zur Vervollständigung der Datenbasis sind Imputationen insbesondere für die unterschiedlichen Merkmale zu den Mietkosten notwendig. Um die Befragten zu entlasten, ist die Erfassung dieser Merkmale im Fragebogen so gestaltet, dass Datenlücken in den Rohdaten zunächst zulässig sind. Diese werden nachträglich mithilfe multivariater Imputations­verfahren aufgefüllt.

Seit der Neugestaltung des Mikrozensus mit dem Erhebungsjahr 2020 werden für diese Statistik zwei Ergebnisarten – Erst- und Endergebnisse – unterschieden. Das dient der Verkürzung des Zeitraums zwischen Ende des Erhebungsjahres und Ergebnisbereitstellung. Sowohl Erst- als auch Endergebnisse beruhen auf vollständig aufbereiteten und validierten Daten. Das bedeutet, dass auch der beschriebene Datenaufbereitungs­prozess für das Zusatzprogramm Wohnen zweimal mit leicht unterschiedlichem Datenmaterial durchlaufen wird. Die Endergebnisse basieren im Gegensatz zu den Erstergebnissen auf einer höheren Anzahl befragter Haushalte. Dies erklärt sich dadurch, dass auch nach Ende eines Erhebungsjahres fehlende auskunftspflichtige Haushalte noch Auskunft geben. Dieses Datenmaterial wird zudem an einem aktualisierten Bevölkerungs­eckwert hochgerechnet. Durch den größeren Stichprobe­numfang und die aktualisierten Bevölkerungseckwerte entstehen Abweichungen gegenüber den Erstergebnissen.

Weitere Informationen zum Datenaufbereitungs­prozess des gesamten Mikrozensus können Sie dem Qualitätsbericht entnehmen.

Zeitliche Vergleichbarkeit - Allgemein

Die Ergebnisse aus unterschiedlichen Erhebungs­jahren des Zusatzprogramms Wohnen im Mikrozensus sind nur eingeschränkt miteinander vergleichbar. Grund hierfür sind laufende inhaltliche, methodische und erhebungs­organisatorische Anpassungen am Mikrozensus und dem Zusatz­programm über die Zeit. Da das Zusatzprogramm Wohnen nur alle vier Jahre durchgeführt wird, sind zwar Beschreibungen von Tendenzen zulässig. Von direkten Bezügen zwischen konkreten Ergebnissen unterschiedlicher Jahre, wie "von 2010 bis 2022 ist die durchschnittliche Nettokaltmiete von x auf y Euro gestiegen", hingegen ist abzusehen.

Zum Erhebungsjahr 2020 wurde der Mikrozensus grundlegend neugeregelt. Das Zusatzprogramm Wohnen haben wir dementsprechend 2022 das erste Mal im Rahmen dieses neugestalteten Mikrozensus durchgeführt. Im Zuge dessen wurden unter anderem auch die Ausgestaltung der Fragen zum Zusatzprogramm Wohnen sowie die Aufbereitung und Hochrechnung der Daten maßgeblich überarbeitet und weiterentwickelt. Grundsätzlich orientierten wir uns dabei natürlich an der Vorgehensweise für frühere Berichtsjahre des Zusatzprogramms Wohnen. Zusätzlich sind jedoch auch die einschneidenden Änderungen in der Erhebungsdurchführung, Methodik und technischen Unterstützung des Mikrozensus als Ganzem zu berücksichtigen. Insgesamt ergeben sich dadurch im Vergleich zu den Jahren vor 2022 für das Zusatzprogramm Wohnen so umfassende Unterschiede, dass die aktuellen Ergebnisse nicht in direkten Bezug zu denen der Vorjahre gesetzt werden können. Weitere Informationen zur Neuregelung des Mikrozensus ab 2020 bietet auch die dafür eingerichtete Sonderseite.

Eine weitere Besonderheit des Zusatzprogramms Wohnen 2022 ist die zunächst ausschließliche Bericht­erstattung auf der Beobachtungsebene der Haushalte. Die Ergebnisse des Zusatzprogramms Wohnen ergänzen und aktualisieren die seit 1950 in größeren Zeitabständen als Totalzählung durchgeführten Gebäude- und Wohnungs­zählungen. Damit die amtliche Statistik regelmäßige Informationen zur Gebäude- und Wohnungs­struktur bietet, wurden die Daten des Zusatzprogramms zu diesem Zweck bisher auch immer so hochgerechnet, dass Aussagen auf der Beobachtungsebene der Wohnungen möglich waren. Infolge der coronabedingten Verschiebung des Zensus wurden die zum Zensus gehörende Gebäude- und Wohnungszählung sowie das Zusatzprogramm Wohnen des Mikrozensus 2022 jedoch erstmals im gleichen Jahr durchgeführt. Daher sind für dieses Erhebungsjahr in der amtlichen Statistik die Ergebnisse der Gebäude- und Wohnungs­zählung maßgeblich für Aussagen auf der Ebene der Wohnungen und Gebäude.

Für die Hochrechnung der Stichproben­ergebnisse des Mikrozensus auf der Beobachtung­sebene der Wohnungen werden zudem Eckwerte aus der Gebäude- und Wohnungszählung genutzt. Zum Zeitpunkt der erstmaligen Veröffentlichung der Ergebnisse des Zusatzprogramms Wohnen Ende März 2023 wäre dies lediglich mit den auf Basis der Bautätigkeits­statistik fortgeschriebenen Werten der Gebäude- und Wohnungszählung 2011 möglich gewesen. Das hätte innerhalb kürzester Zeit mit Veröffentlichung der Ergebnisse der Gebäude- und Wohnungszählung 2022 eine Revision der wohnungs­bezogenen Ergebnisse aus dem Zusatzprogramm Wohnen des Mikrozensus zur Folge gehabt. Deswegen wird zunächst auf die Darstellung von Ergebnissen auf der Beobachtungsebene der Wohnungen verzichtet. Der primäre Fokus auf die Beobachtungebene der Haushalte und deren Wohnsituation ist auch konsistent mit dem Auftrag des Mikrozensus, die soziale und wirtschaftliche Lage der Bevölkerung abzubilden.

Zwischen früheren Durchführungs­jahren hat sich die Erhebung des Zusatzprogramms Wohnen des Mikrozensus und deren Aufbereitung, wie bereits erwähnt, ebenfalls immer wieder verändert. Auch aus diesem Grund ist die zeitliche Vergleichbarkeit der Ergebnisse eingeschränkt. Detaillierte Informationen diesbezüglich können den methodischen Erläuterungen und allgemeinen Hinweisen zu den Veröffentlichungs­produkten aus den jeweiligen Jahren entnommen werden.

Zeitliche Vergleichbarkeit - Spezifische Kennzahlen

Neben den allgemeinen Veränderungen über die Zeit ist zu beachten, dass auch die Definitionen beziehungsweise Abgrenzungen und Berechnungsweisen einzelner zentraler Indikatoren des Zusatzprogramms Wohnen im Laufe der Jahre angepasst wurden.

Wohnfläche pro Person

Die Berechnungsweise der Wohnfläche pro Person aus dem Zusatzprogramm Wohnen des Mikrozensus wurde mit dem Berichtsjahr 2022 angepasst. Seitdem wird für jeden einzelnen Haushalt zunächst seine Wohnfläche pro Person gebildet. Anschließend wird der gewichtete Durchschnitt dieser haushaltsbezogenen Wohnflächen pro Person gebildet.

In früheren Berichtsjahren erfolgte die Berechnung der Wohnfläche pro Person aus dem Mikrozensus nach dem gleichen Prinzip wie die Berechnung der Wohnfläche pro Einwohner auf Basis der Gebäude- und Wohnungs­zählung beziehungsweise deren Fortschreibung. Danach ergab sich die durchschnittliche Wohnfläche pro Person als Division der hochgerechneten und aufsummierten Gesamt­wohnfläche aller in den Ergebnissen berücksichtigten Wohnungen durch die hochgerechnete Gesamtzahl aller darin lebenden Personen.

Durch die frühere Berechnungsweise wurden die Angaben zur Wohnfläche mit der Zahl der Personen in der Wohnung gewichtet. Die Pro-Kopf Flächen großer Haushalte hatten dementsprechend einen stärkeren Einfluss auf die ausgewiesenen Mittelwerte als die Pro-Kopf-Flächen kleinerer Haushalte. Da größere Haushalte tendenziell über weniger Fläche pro Person verfügen, würden unter Anwendung der früheren Berechnungsweise die durchschnittlichen Wohnflächen pro Kopf geringer ausfallen als die nach der neuen Berechnungsweise ermittelten und veröffentlichten Werte. Die Ergebnisse für das Berichtsjahr 2022 sind daher nicht mit denen früherer Veröffentlichungen zu vorherigen Berichtsjahren vergleichbar.

Die neue Berechnungsweise der Wohnfläche pro Person aus dem Zusatzprogramm Wohnen trägt dem Charakter des Mikrozensus deutlicher als bisher Rechnung. Sie grenzt den Indikator auch stärker von dem der Wohnfläche pro Einwohner aus der Gebäude- und Wohnungszählung beziehungsweise der Bautätigkeitsstatistik ab.

Mietkomponenten

Im Zuge der Neuregelung des Mikrozensus 2020 wurde das Frageprogramm des Zusatzprogramms Wohnen mit dem der Unterstichprobe für die europäische Statistik über Einkommen und Lebens­bedingungen (European Union Statistics on Income and Living Conditions; EU-SILC) harmonisiert. Aufgrund dessen wurde unter anderem die Erfassung der Nebenkosten von Mieterinnen und Mietern angepasst.

Seit dem Berichtsjahr 2022 werden als kalte und warme Nebenkosten jeweils ausschließlich Zahlungen erhoben, die an die Vermieterin oder den Vermieter gezahlt werden. Kosten, die direkt an den Versorger gezahlt werden, hingegen werden gesammelt als Kosten an Dritte erfasst und ausgewiesen. Dies sind zum Beispiel direkt an den Versorger gezahlte Kosten für Strom, Gas und Wasser. In früheren Jahren wurden auch diese in kalte und warme Nebenkosten aufgeteilt und mit den an die Vermieterin oder den Vermieter geleisteten Zahlungen gleicher Art zusammengerechnet und jeweils als eine Summe ausgewiesen.

Neben den kalten und warmen Nebenkosten haben sich durch die veränderte Erfassung auch die Umfänge der als Bruttokalt- und –warmmiete ausgewiesenen Kennzahlen verringert. Die Ergebnisse zu den einzelnen Mietkomponenten für das aktuelle Berichtsjahr 2022 sind daher nur eingeschränkt mit denen der Vorjahre vergleichbar.

Mietbelastungsquote

Die Berechnungsweise der durchschnittlichen Mietbelastung aus dem Zusatz­programm Wohnen des Mikrozensus wurde mit dem Berichtsjahr 2014 angepasst. Seitdem wird für jeden einzelnen Haushalt zunächst seine individuelle Mietbelastungs­quote berechnet. Anschließend wird der gewichtete Durchschnitt dieser haushaltsbezogenen Mietbelastungs­quoten gebildet.

In früheren Berichtsjahren wurden die Mietbelastungs­quoten anders berechnet: es wurde der hochgerechnete Gesamtbetrag der gezahlten Mieten aller in den Ergebnissen berücksichtigten Haushalte durch die hochgerechnete Summe der Einkommen dieser Haushalte geteilt. Dadurch gingen die tendenziell niedrigeren Mietbelastungsquoten von Haushalten mit hohen Einkommen überproportional in die ausgewiesenen Durchschnitte ein und die tendenziell hohen Mietbelastungsquoten von Haushalten mit niedrigeren Einkommen unterproportional.

Die Gewichtung der individuellen Mietbelastungs­quoten mit dem Haushalts­einkommen findet mit dieser Berechnungsweise nicht mehr statt. Die seit dem Berichtsjahr 2014 veröffentlichten Mietbelastungs­quoten sind daher systematisch höher und nicht mit denen aus früheren Veröffentlichungen zu vorherigen Berichtsjahren vergleichbar.

Zusätzlich hat auch die bereits beschriebene neue Art der Erfassung der Nebenkosten einen Einfluss auf die Vergleichbarkeit der Mietbelastungs­quoten über die Zeit. Falls Teile der kalten Nebenkosten an Dritte gezahlt wurden, werden diese bei der Berechnung der Mietbelastungs­quoten nun seit dem Berichtsjahr 2022 nicht mehr berücksichtigt. Da die kalten Nebenkosten aber in den meisten Fällen an die Vermieterinnen oder den Vermieter gezahlt werden, hat diese Neuerung nur geringe Auswirkungen. Trotzdem ist auch diese inhaltliche Anpassung ein weiterer Grund, warum die aktuellen Ergebnisse nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar sind.

Das Statistische Bundesamt behält sich vor bei der gemeinsamen Herausgabe von Ergebnissen aus unterschiedlichen Erhebungsjahren beziehungsweise Zeitreihen bestimmte Anpassungen (insbesondere von veränderten Berechnungsweisen zentraler Indikatoren) sofern möglich auch rückwirkend auf die Daten früherer Jahre anzuwenden. Die entsprechenden Ergebnisse können daher von älteren Veröffentlichungen abweichen.

Weitere Informationen

Qualitätsbericht

  • Weitere Informationen zum Mikrozensus können dem Qualitätsbericht zu dieser Statistik entnommen werden.

Neugestaltung des Mikrozensus ab 2020

  • Ausführliche Informationen zur Neugestaltung des Mikrozensus und deren Auswirkungen auf die Ergebnisse bietet die dafür eingerichtete Sonderseite.

Häufig gestellte Fragen

  • Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Ergebnissen und Methodik rund um das Thema Wohnen in der amtlichen Statistik finden sich in der entsprechenden Rubrik ebenfalls im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

WISTA-Artikel

Viele der wichtigsten methodischen, erhebungstechnischen und organisatorischen Entwicklungen im Mikrozensus werden zudem detailliert im Rahmen verschiedener Aufsätze behandelt, die regelmäßig im Wissenschaftsmagazin des Statistischen Bundesamtes (WISTA) erscheinen: