Wohnen Einzugsjahr

Das Einzugsjahr gibt das Jahr an, in dem der Haushalt die Wohnung bezogen hat. Wenn die Haushaltsmitglieder zu unterschiedlichen Zeitpunkten in die Wohnung eingezogen sind, ist es das Einzugsjahr des Haushaltmitgliedes, welches am längsten in der Wohnung lebt.