Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden im engeren Sinne sind Unfälle, bei denen als Unfallursache eine Ordnungswidrigkeit (Bußgeld) oder Straftat im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr vorliegt, und bei denen gleichzeitig ein Kraftfahrzeug aufgrund eines Unfallschadens von der Unfallstelle abgeschleppt werden muss (Kraftfahrzeug nicht fahrbereit), dies betrifft auch Fälle mit Alkoholeinwirkung.