Im Jahr 2021 beliefen sich die umweltbezogenen Steuereinnahmen auf 57,2 Milliarden Euro; gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies einen leichten Anstieg um 0,2 %. Der Anteil der Umweltsteuern an den gesamten kassenmäßigen Steuereinnahmen lag 2021 bei 7,5 %.
Merkmale | 2020 Milliarden Euro | 2021 Milliarden Euro | Veränderung gegenüber dem Vorjahr in % |
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Umweltbezogene Steuern | 57,1 | 57,2 | 0,2 |
Energiesteuer | 37,6 | 37,1 | -1,4 |
Stromsteuer | 6,6 | 6,7 | 2,0 |
Emissionsberechtigungen | 3,1 | 3,3 | 5,7 |
Kraftfahrzeugsteuer | 9,5 | 9,5 | 0,2 |
Luftverkehrsteuer | 0,3 | 0,6 | 93,7 |
Ressourcenbezogene Abgaben | 0,7 | 0,8 | 7,2 |
Wasserentnahmeabgabe | 0,5 | 0,5 | -2,2 |
Abwasserabgabe | 0,2 | 0,2 | 0,5 |
Förderabgabe | 0,1 | 0,1 | 119,2 |
Verkehrsbezogene Abgaben | 7,4 | 7,6 | 2,7 |
LKW Maut | 7,4 | 7,6 | 2,7 |
Im Strompreis enthaltene Umlagen | 27,6 | 25,9 | -6,3 |
Erneuerbare-Energien-Umlage | 23,9 | 22,3 | -6,9 |
Offshore-Netzumlage | 1,6 | 1,4 | -9,4 |
Stromnetzentgeltverordnung | 1,2 | 1,2 | 0,1 |
Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz-Umlage | 0,9 | 0,9 | 7,1 |
Abschaltbare-Lasten-Umlage | 0,0 | 0,0 | -4,8 |
Den höchsten Anteil an den kassenmäßigen umweltbezogenen Steuern hat weiterhin die Energiesteuer (frühere Mineralölsteuer) mit 65 %. Die Zahlungen für Emissionsberechtigungen werden in den Volkswirtschaftlichen und Umweltökonomischen Gesamtrechnungen ebenfalls als Steuer betrachtet. Wie im vergangenen Jahr weisen diese Zahlungen erneut einen hohen Anstieg gegenüber dem Vorjahr (5,7 %) auf. Die im Vorjahr coronabedingt eingebrochene Luftverkehrsteuer hat sich von 0,3 Milliarden Euro in 2020 auf 0,6 Milliarden Euro im aktuellen Jahr erholt. Damit erreichte sie wieder die Hälfte des Niveaus vor der Pandemie.
Die hier dargestellten kassenmäßigen Steuereinnahmen des Bundes, der Länder und der Gemeinden werden zum Zeitpunkt der Einnahme gebucht. Abweichend hiervon werden diese in den Volkswirtschaftlichen und Umweltökonomischen Gesamtrechnungen periodengerecht abgebildet. Gemäß der periodengerechten Buchung werden die Steuern zu dem Zeitpunkt, zu dem die steuerbegründenden Ereignisse stattfinden und nicht, wenn die Zahlungen fällig sind oder tatsächlich geleistet werden.
0,8 Milliarden Euro entfielen zuletzt auf Abgaben, die eine umweltschädliche Aktivität hinsichtlich der Ressourcennutzung verteuern. Dies sind Förderabgaben, die auf die Entnahme von Rohstoffen erhoben werden, sowie die Wasserentnahmeabgabe und die Abwasserabgabe, die für die Entnahme aus beziehungsweise Abgabe in die Umwelt fällig werden.
Zudem beliefen sich die Einnahmen aus der LKW-Maut, einer verkehrsbezogenen Abgabe, 2021 auf 7,6 Milliarden Euro und sind damit gegenüber dem Vorjahr um 2,7 % gestiegen.
Die im Strompreis enthaltenen Umlagen, Erneuerbare-Energien-(EEG)-Umlage, die Offshore-Netzumlage, die Stromnetzentgeltverordnung (§19-StromNEV)-Umlage, die Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG)-Umlage und die Abschaltbare-Lasten-Umlage, fallen definitionsgemäß nicht unter die umweltbezogenen Steuern, da ihr Ertrag nicht dem Staatshaushalt zufließt. Sie beliefen sich im Jahr 2021 insgesamt auf 25,9 Milliarden Euro und sind damit im Vergleich zum Vorjahr um 6,3 % gesunken.
Quellen:
Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt): Auktionierung Deutsche Versteigerungen von Emissionsberechtigungen Jahresbericht 2021
Bundesnetzagentur, Monitoringbericht 2020 und 2021
Bundesamt für Güterverkehr
Haushaltspläne der einzelnen Bundesländer