Etwa ein Viertel der Endenergie in Deutschland wird von Privathaushalten für Wohnen verbraucht. Insbesondere im Zusammenhang mit Klimaschutz und energetischer Sanierung, sowie steigenden Heizkosten, ist Wohnenergie ein politisch und gesellschaftlich relevantes Thema. Auch in den UGR findet es daher als Teil der Energiegesamtrechnung besondere Beachtung. Ziel ist es, einen Überblick darüber zu geben, wie viel Energie private Haushalte für welche Zwecke (Heizung, Warmwasser, Elektrogeräte etc.) verbrauchen, welche Energieträger sie hierfür nutzen und wie sich der Verbrauch auf verschiedene Haushalts- und Gebäudegrößen verteilt. Ebenso werden die damit verbundenen CO2-Emissionen berechnet.
Im Bereich Wohnen entfällt der größte Teil der Energie auf die Raumwärme (ca. 70 %). Wie viel Energie hier verbraucht wird, hängt aber stark von der Witterung ab: Je kälter der Winter, desto mehr wird geheizt. Um besser beobachten zu können, wie sich beispielsweise Entwicklungen bei der technischen Effizienz oder dem Nutzungsverhalten auf den Energieverbrauch auswirken, werden diese Einflüsse herausgerechnet. Es wird ein fiktiver Verbrauch berechnet, der sich bei konstanten Temperaturen ergeben hätte.
Dazu werden die Heizgradtage des jeweiligen Jahres ins Verhältnis gesetzt zu den durchschnittlichen Heizgradtagen über einen längeren Zeitraum. Daraus ergibt sich ein Korrekturfaktor, mit dem die Ursprungswerte multipliziert werden, um die temperaturbereinigten Werte zu erhalten.
Liegt die durchschnittliche Außentemperatur eines Tages unter 15 °C – das ist die Heizgrenztemperatur – spricht man von einem Heiztag. Die Heizgradtage werden berechnet, indem die Differenzen zwischen der Heizgrenztemperatur und der durchschnittlichen Außentemperatur für alle Heiztage aufsummiert wird.