Abfallwirtschaft Inverkehrbringung von ausgewählten Einwegkunststoffprodukten
2022
Produktart | Anzahl | |
---|---|---|
in 1 000 | ||
1: Die Erhebung richtet sich nach den definitorischen Kriterien der Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt. Demnach zählen zu den ausgewählten Einwegkunststoffprodukten insbesondere Lebensmittelverpackungen, die dazu bestimmt sind, unmittelbar vor Ort verzehrt oder als Take-away-Gericht mitgenommen zu werden. 2: Für 2022 wurden Unternehmen aus dem Wirtschaftszweig 22.22.0 "Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen" befragt, ergänzt um potenziell einschlägige Unternehmen aus weiteren Wirtschaftszweigen. Die Ergebnisse für das erste Berichtsjahr 2022 haben eingeschränkte Aussagekraft, da das erstmalige Inverkehrbringen von ausgewählten Einwegkunststoffprodukten in Deutschland durch weitere Unternehmen aus anderen Wirtschaftszweigen erfolgen kann. Ab Berichtsjahr 2023 werden ergänzend die Unternehmen aus dem Wirtschaftszweig 17.21.0 „Herstellung von Wellpapier und -pappe sowie von Verpackungsmitteln aus Papier, Karton und Pappe“ in die Erhebung einbezogen. . = Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten. | ||
Sehr leichte Kunststofftragetaschen (< 15 Mikrometer) | 290 569 | |
Getränkebecher | teilweise aus Kunststoff | 259 269 |
vollständig aus Kunststoff | 592 119 | |
Lebensmittelverpackungen | teilweise aus Kunststoff | . |
vollständig aus Kunststoff | 10 164 674 |
Stand 5. Juni 2024