Zum Thema
Pressemitteilungen
Datenbank
GENESIS-Online
Auch in unserer Datenbank GENESIS-Online finden Sie Ergebnisse zum Thema Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen.
Die Datenbankinhalte werden sukzessive ausgebaut und hier verlinkt.
Grafiken
Publikationen
Weitere Publikationen zum Thema
Wohnungslosenbericht
Wohnungslosenbericht
Sozialbericht (bisher: Datenreport)
Verzeichnis aller Veröffentlichungen
Häufig gestellte Fragen
Wie ist die Definition von Wohnungslosigkeit?
Wohnungslosigkeit besteht, wenn die Nutzung einer Wohnung durch eine Person oder eine Mehrheit von Personen desselben Haushalts weder durch einen Mietvertrag oder einen Pachtvertrag noch durch ein dingliches Recht abgesichert ist. Gleiches gilt, wenn eine Wohnung einer Person oder einer Mehrheit von Personen desselben Haushalts aus sonstigen Gründen nicht zur Verfügung steht (§ 3 Absatz 1 Wohnungslosenberichterstattungsgesetz WoBerichtsG).
Wer ist auskunftspflichtig zur Statistik über untergebrachte wohnungslose Personen?
Das Statistische Bundesamt informiert auskunftspflichtige Stellen rechtzeitig vor der Erhebung über ihre Auskunftspflicht mit einer Informations-E-Mail. Die Auskunftspflicht für die Statistik ergibt sich aus § 6 Absatz 1 Satz 1 Wohnungslosenberichterstattungsgesetz (WoBerichtsG) in Verbindung mit § 15 Bundesstatistikgesetz (BStatG).
Weiterführende Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen finden Sie in der Fachinformation zur Statistik.
Welche Personen sind in die Statistik über untergebrachte wohnungslose Personen einzubeziehen?
In die Erhebung einzubeziehen sind jedes Jahr wohnungslose Personen, denen am Stichtag 31. Januar (und damit in der Nacht vom 31. Januar auf den 01. Februar) Räume zu Wohnzwecken überlassen oder Übernachtungsgelegenheiten zur Verfügung gestellt worden sind
- auf Basis von Maßnahmen der Gemeinden oder Gemeindeverbände, sofern die Nutzung dieser Räume oder Übernachtungsgelegenheiten weder durch einen Mietvertrag noch durch einen Pachtvertrag mit der betroffenen Person oder Personenmehrheit oder durch ein dingliches Recht abgesichert ist
- in (teil-) stationären Einrichtungen beziehungsweise im "Betreuten Wohnen" der Wohnungslosenhilfe freier Träger.
Zu erfassen sind demnach wohnungslose Personen, die zum Stichtag
- ordnungsrechtlich untergebracht sind
- im Rahmen von Maßnahmen nach den §§ 67ff SGB XII untergebracht sind
- durch Maßnahmen der Gemeinden oder Gemeindeverbände mithilfe von anderen Finanzierungsinstrumenten - wie etwa zuwendungsrechtlichen Förderungen von Kältehilfen - untergebracht sind.
Hierzu zählen auch Not- und Gemeinschaftsunterkünfte oder gegebenenfalls auch gewerbliche Unterkünfte (Pensionen, Hotels, gewerbliche Gemeinschaftsunterkünfte et cetera) und Normalwohnraum, sofern er den Personen vorübergehend überlassen wird ohne, dass dadurch die Wohnungslosigkeit beendet wird.
Für die Erhebung ist nicht von Bedeutung, auf welcher gesetzlichen Grundlage und von welcher staatlichen oder nichtstaatlichen Stelle der wohnungslosen Person die Räume zu Wohnzwecken überlassen oder Übernachtungsgelegenheiten zur Verfügung gestellt werden und über welchen Träger die Kosten erstattet werden.
Werden Geflüchtete, die das Asylverfahren positiv abgeschlossen haben, vorübergehend zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit (beispielsweise aufgrund nicht vorhandenen Wohnraums) weiterhin in einer Gemeinschaftsunterkunft oder in einer Aufnahmeeinrichtung oder in Normalwohnraum untergebracht, ohne dass ein Mietvertrag oder Ähnliches vorliegt, ist eine Berücksichtigung in der Statistik erforderlich.
Werden Geflüchtete in der Statistik über untergebrachte wohnungslose Personen berücksichtigt?
Werden Geflüchtete, die das Asylverfahren positiv abgeschlossen haben, vorübergehend zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit (beispielsweise aufgrund nicht vorhandenen Wohnraums) weiterhin in einer Gemeinschaftsunterkunft oder in einer Aufnahmeeinrichtung oder in Normalwohnraum untergebracht, ohne dass ein Mietvertrag oder Ähnliches vorliegt, ist eine Berücksichtigung in der Statistik erforderlich.
Nicht in der Statistik zu berücksichtigen sind geflüchtete Personen, die als Schutzsuchende über das Asylbewerberleistungsgesetz untergebracht sind (etwa in Fällen, in denen das Asylverfahren noch nicht oder mit negativem Ergebnis abgeschlossen wurde, ausgenommen es besteht eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis nach Aufenthaltsgesetz (AufenthG)). Die genauen Regelungen hierzu können Sie der Tabelle ab Seite 8 in der Fachinformation entnehmen.
Wo finde ich weiterführende Informationen zur Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen?
Die Fachinformation zur Statistik finden sie unter Fachinformation zur Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen ab Berichtsjahr 2025 .
Die Fachinformation beinhaltet eine Beschreibung der erhobenen Merkmale sowie detaillierte Erläuterungen und Beispiele über diejenigen Personengruppen, die in die Statistik mit einbezogen werden sollen. Außerdem enthält die Fachinformation einen Abschnitt über die rechtlichen Grundlagen der Statistik.
In der Erhebungsdatenbank der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder sind ausführliche Informationen zur Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen für die auskunftspflichtigen Stellen zusammengefasst.
Dort können Sie die für die Durchführung der Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen relevanten Unterlagen abrufen indem Sie auf die Erhebungs ID 1071522000000 klicken:
- Fachinformation (Detaillierte Erläuterungen unter anderem zu Zweck, Art und Umfang der Erhebung, Rechtsgrundlagen, Abgrenzung des Erhebungsbereichs, Möglichkeiten der Datenübermittlung, Lieferfristen, Erhebungsmerkmale und so weiter)
- Liefervereinbarung für die Datenübermittlung mit eSTATISTIK.core
- CSV-Datensatzbeschreibung für die Datenübermittlung mit eSTATISTIK.core