Auskunftspflichtige Stellen, in deren Zuständigkeitsbereich am 31. Januar 2023 keine wohnungslosen Personen untergebracht sind, sind dennoch zur Abgabe einer Meldung mit "Fehlanzeige" verpflichtet. Die Meldung einer Fehlanzeige ist sowohl über IDEV (empfohlen), als auch über eSTATISTIK.core möglich.