§4 Wohnungslosenberichterstattungsgesetz (WoBerichtsG) legt fest, dass für jede wohnungslose Person die folgenden Merkmale zu erheben sind:
- Geschlecht
- Lebensalter zum Stichtag der Erhebung
- Staatsangehörigkeit
- Haushaltstyp
- Haushaltsgröße
Art der Überlassung von Räumen zu Wohnzwecken an die wohnungslose Person, differenziert nach
- kurzfristigen Hilfeangeboten, wie Notunterkünften oder Übernachtungsstellen,
- teilstationären Angeboten,
- stationären Angeboten und
- sonstigen Angeboten
die Angaben nach zur Überlassung jeweils differenziert nach Angeboten
- der überörtlichen Träger der Sozialhilfe,
- der Gemeinden und Gemeindeverbände,
- der freien Träger
- gewerblicher Anbieter und
- sonstiger Stellen
die Angaben zur Verbandszugehörigkeit des freien Trägers differenziert nach
- Arbeiterwohlfahrt
- Deutscher Caritasverband
- Deutsches Rotes Kreuz
- Paritätischer Wohlfahrtsverband
- Diakonie Deutschland
- Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland
- Anderer Verband
- Datum des Beginns der Überlassung von Räumen zu Wohnzwecken oder der Zurverfügungstellung der Übernachtungsgelegenheiten,
- Gemeinde nach Gemeindeschlüssel, in der Räume zu Wohnzwecken überlassen oder Übernachtungsgelegenheiten zur Verfügung gestellt werden.