Wohngeld Wohngeldrechtliche Teilhaushalte

Der wohngeldrechtliche Teilhaushalt besteht aus der Anzahl derjenigen Mitglieder eines Misch­haushaltes, die beim Wohngeld zu berücksichtigen sind. In jedem Misch­haushalt gibt es mindestens eine Empfängerin oder einen Empfänger von Transfer­leistungen, die oder der nach den §§ 7 und 8 Absatz 1 WoGG vom Wohngeld ausge­schlos­sen ist und daher bei der Wohngeld­ermittlung nicht berücksichtigt wird. In jedem Misch­haushalt gibt es genau einen wohngeld­rechtlichen Teilhaushalt.