Zu den sonstigen Entscheidungen rechnen im Wesentlichen
- Korrekturen offenbarer Unrichtigkeiten,
- Rücknahme rechtswidriger nicht begünstigender Bescheide,
- Rücknahme rechtswidriger begünstigender Bescheide sowie
- Entscheidungen nach § 104 SGB X in Verbindung mit Urteil des BVerwG vom 23.01.2014 (5C-8/13),
die zur Verringerung des Wohngeldanspruchs führen.
Hier sind ebenfalls Bewilligungsbescheide enthalten, die unwirksam wurden, weil der Wohnraum für den Wohngeld bewilligt ist, von keinem zu berücksichtigenden Haushaltsmitglied mehr genutzt wird, für die eine Rücküberweisung und Erstattung im Todesfall gefordert wird oder für die der Wohngeldanspruch unverändert bleibt (trotz Verringerung der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der Verringerung der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung um mehr als 15 % oder der Erhöhung des monatlichen Gesamteinkommens um mehr als 15 %).