Wohngeld Sonstige Entscheidungen nach dem WoGG

Zu den sonstigen Entscheidungen rechnen im Wesentlichen
- Korrekturen offenbarer Unrichtigkeiten,
- Rücknahme rechtswidriger nicht begünstigender Bescheide,
- Rücknahme rechtswidriger begünstigender Bescheide sowie
- Entscheidungen nach § 104 SGB X in Verbindung mit Urteil des BVerwG vom 23.01.2014 (5C-8/13),
die zur Verringerung des Wohngeldanspruchs führen.

Hier sind ebenfalls Bewilligungs­bescheide enthalten, die unwirksam wurden, weil der Wohn­raum für den Wohngeld bewilligt ist, von keinem zu berück­sichtigenden Haushalts­mitglied mehr genutzt wird, für die eine Rücküber­weisung und Erstattung im Todesfall gefordert wird oder für die der Wohngeld­anspruch unverändert bleibt (trotz Verringerung der Anzahl der zu berück­sichtigenden Haushaltsmitglieder, der Verringerung der zu berück­sichtigenden Miete oder Belastung um mehr als 15 % oder der Erhöhung des monat­lichen Gesamteinkommens um mehr als 15 %).