Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer wird Wohngeld als Lastenzuschuss geleistet.
Wohngeldberechtigt für den Lastenzuschuss sind Personen, die
- Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses sind,
- Erbbauberechtigte sind,
- ein eigentumsähnliches Dauerwohnrecht, Wohnungsrecht oder einen Nießbrauch innehaben,
- Anspruch auf Bestellung, Übertragung des Eigentums, des Erbbaurechts, des eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts, des Wohnungsrechts oder des Nießbrauches haben und diesen Wohnraum selbst nutzen.