Wohngeld Lastenzuschuss

Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer wird Wohngeld als Lastenzuschuss geleistet.

Wohngeldberechtigt für den Lastenzuschuss sind Personen, die

  • Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses sind,
  • Erbbauberechtigte sind,
  • ein eigentumsähnliches Dauerwohnrecht, Wohnungsrecht oder einen Nießbrauch innehaben,
  • Anspruch auf Bestellung, Übertragung des Eigentums, des Erbbaurechts, des eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts, des Wohnungsrechts oder des Nießbrauches haben und diesen Wohnraum selbst nutzen.