Im Jahr 2023 erhielten in Deutschland nach Auskunft der zuständigen Verwaltungsstellen rund eine Million Personen Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einer Steigerung von 1,7 %.
Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen den Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft fördern und sie zur Wahrnehmung einer möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensplanung und -führung befähigen.
Die Empfängerinnen und Empfänger von Eingliederungshilfe waren im Jahr 2023 durchschnittlich 34 Jahre alt. Rund 321 170 beziehungsweise 31,6 % der Leistungsberechtigten waren Kinder unter 18 Jahren. Knapp 60 % aller Leistungsberechtigten waren Männer und rund 40 % Frauen.
Eine der häufigsten Hilfearten waren zur Teilhabe am Arbeitsleben gewährte Leistungen zur Beschäftigung im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für Menschen mit Behinderung mit gut 284 000 Empfängerinnen und Empfängern.
Insgesamt rund 765 000 Menschen erhielten eine der Leistungen zur sozialen Teilhabe. Hierzu zählen insbesondere qualifizierte Assistenzleistungen zur vollständigen und teilweisen Übernahme von Handlungen zur Alltagsbewältigung sowie zur Begleitung der Leistungsberechtigten (nach § 113 Absatz 2 Nummer 2 SGB IX in Vertretung mit § 78 Absatz 2 Nummer 2 SGB IX) und kompensatorische Assistenzleistungen zur Befähigung der Leistungsberechtigten zu einer eigenständigen Alltagsbewältigung (§ 113 Absatz 2 Nummer 2 SGB IX in Vertretung mit § 78 Absatz 2 Nummer 1 SGB IX . Assistenzleistungen erhielten im Laufe des Jahres 2023 insgesamt knapp 518 000 Personen.
Heilpädagogische Leistungen, die ausschließlich Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren gewährt werden, erhielten gut 204 500 Personen. Knapp 173 000 beziehungsweise 85 % hiervon waren Kinder unter 7 Jahren.
Die Ausgaben für Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX beliefen sich im Laufe des Jahres 2023 netto insgesamt auf rund 25,4 Milliarden Euro. Dies entspricht einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 9,4 %.
Basisdaten können über die Tabellen Empfängerinnen und Empfänger von Eingliederungshilfe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.
Methodische Hinweise:
Die Statistik der Empfänger von Eingliederungshilfe nach dem SGB IX umfasst alle Personen, die vom 01.01. bis 31.12. des Berichtsjahres Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten.
In der Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX werden die tatsächlichen Zahlungsströme, das heißt die kassenwirksamen Ein- und Auszahlungen bis 31.12. des Berichtsjahres nachgewiesen. Für die zeitliche Abgrenzung der Zahlungsströme ist der Buchungszeitpunkt ausschlaggebend. Dadurch fließen in die Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Eingliederungshilfe zum Teil auch Ausgaben und Einnahmen ein, die Leistungsberechtigten bereits im Berichtsvorjahr gewährt wurden und erst im aktuellen Berichtsjahr kassenwirksam werden.
Die bis Ende 2019 im Sechsten Kapitel SGB XII geregelten Leistungen der Eingliederungshilfe wurden zum 1. Januar 2020 durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in das SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen) überführt. Sie werden seitdem separat statistisch erfasst. Zuvor waren sie Bestandteil der Statistiken der Sozialhilfe nach dem SGB XII.
Unter anderem bedingt durch die damit verbundenen Umstellungen liegen für die Statistik der Empfänger von Eingliederungshilfe nach dem SGB IX abhängig vom jeweiligen Berichtsjahr seit 2020 Untererfassungen schätzungsweise im niedrigen bis mittleren vierstelligen Bereich vor.