Sozial- und Eingliederungshilfe Ort der Leistungserbringung

Außerhalb von Einrichtungen

Die Leistung wird außerhalb von Einrichtungen erbracht, wenn der Leistungsempfänger zu Hause lebt (z. B. bei der Familie). Das gilt auch für Personen, die z. B. in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten oder eher kurzfristig in einem Krankenhaus oder einer Reha­bilitationsklinik untergebracht sind, solange sie ansonsten zu Hause leben.

In Einrichtungen

Eine Person wird als in einer Einrichtung lebend eingestuft, wenn sie in der Einrichtung voraussichtlich längerfristig untergebracht ist. Dies wäre z. B. bei älteren Personen der Fall, wenn sie in Alters- oder Pflegeheimen leben.