Sozial- und Eingliederungshilfe Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (8. Kapitel SGB XII)

Die Leistungen der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 bis 69 SGB XII) richten sich an Personen, bei denen besonders belastende Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind. Insbesondere von Obdachlosigkeit und in Verbindung damit von weiteren existenziellen Problemlagen betroffene Personen gehören zu diesem Adressatenkreis.

Die Hilfe in anderen Lebenslagen umfasst verschiedene Leistungen:
• Hilfe zur Weiterführung des Haushalts (§ 70 SGB XII)
• Altenhilfe (§ 71 SGB XII)
• Blindenhilfe (§ 72 SGB XII)
• Hilfe in sonstigen Lebenslagen (§ 73 SGB XII)
• Bestattungskosten (§ 74 SGB XII).